Welche Faktoren befördern Rassismus in den Behörden?
Interview: Carmela Negrete
Sie haben an zwei Teilprojekten einer Großstudie über institutionellen Rassismus in deutschen Behörden mitgearbeitet und sprechen angesichts der veröffentlichten Ergebnisse von »strukturellen Risiken« rassistischer Diskriminierung. Bedeutet das, dass das Problem weniger bei einzelnen »schwarzen Schafen« liegt?
Der Bericht zeigt, dass Diskriminierung nicht nur auf individuelle Einstellungen zurückzuführen ist, sondern auch in Routinen, Ermessensspielräumen, fehlender Transparenz und organisationalen Kulturen angelegt sein kann. Gerade dort, wo Entscheidungen interpretativ sind, etwa bei Sanktionen, Kontrollen oder Aufenthaltsfragen, entstehen strukturelle Ungleichheitsrisiken. Selbst ohne ausdrückliche rassistische Absicht können diskriminierende Effekte auftreten, wenn institutionelle Rahmenbedingungen entsprechende Spielräume eröffnen. Es geht also darum, Entscheidungsarchitekturen daraufhin zu prüfen, ob sie systematisch benachteiligende Wirkungen entfalten.
Wie erklären Sie die hohe Zahl berichteter Diskriminierungserfahrungen, insbesondere unter Muslimen?
Die hohen Erfahrungswerte halte ich für realistisch. Behördenbeziehungen sind asymmetrisch; Entscheidungen betreffen oft existentielle Fragen wie Aufenthalt, Leistungen, Sicherheit oder soziale Teilhabe. In solchen Konstellationen wirken gesellschaftliche Stereotype besonders stark. Zugleich zeigen repräsentative Studien seit Jahren, dass muslimfeindliche Einstellungen in Deutschland weit verbreitet sind. Da ist es nicht überraschend, dass sie sich auch in institutionellen Kontexten niederschlagen können. Diskriminierungserfahrungen sind häufig mit konkreten administrativen Situationen verknüpft, in denen Entscheidungsspielräume bestehen.
Welche Rolle spielen politische Rahmenbedingungen und ein gesellschaftliches Meinungsklima für rassistische Praktiken in Behörden?
Politische Diskurse über Migration, Sicherheit oder »Integrationsdefizite« prägen Erwartungshaltungen, Problembeschreibungen und Prioritätensetzungen in Verwaltungen. Das gesellschaftliche Klima beeinflusst, welche Themen als problematisch gelten und wie sensibel mit Diskriminierungsrisiken umgegangen wird. Der internationale Vergleich zeigt, dass dort, wo Gleichstellungspflichten verbindlich institutionalisiert sind, etwa in Großbritannien mit der Public Sector Equality Duty, strukturelle Lernprozesse systematischer angestoßen werden. Das heißt nicht, dass es dort keine Probleme gibt, aber institutionelle Reflexionsmechanismen sind stärker verankert.
Sehen Sie in bestimmten Behörden, etwa Polizei oder Ausländerbehörden, besondere strukturelle Problemlagen?
Dort, wo Behörden weitreichende Eingriffs- und Entscheidungskompetenzen haben, sind strukturelle Risiken besonders folgenreich. Die Studie zeigt zugleich, dass es weniger um einzelne »Problembehörden« geht als um bestimmte Strukturmerkmale wie Ermessensspielräume, Standardisierung von Verfahren, Arbeitsüberlastung oder fehlende unabhängige Beschwerdestrukturen. Diese Faktoren können unabhängig von der Haltung einzelner Beschäftigter diskriminierende Effekte begünstigen.
Wie bewerten Sie die Reaktion der Regierung und anderer Institutionen auf die Studie?
Der Bericht lag Ende 2024 vor; die Veröffentlichung hat über ein Jahr gedauert. Bei einem Projekt dieser Größenordnung ist eine zeitnahe und transparente Kommunikation wichtig – auch gegenüber der Öffentlichkeit und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die die Forschung finanziert haben. Aus meiner Sicht wurde die Veröffentlichung nicht in einer Breite kommuniziert, die einer Studie mit 23 Teilprojekten und erheblichem Mitteleinsatz angemessen gewesen wäre.
Wenn strukturelle Diskriminierungsrisiken bestehen, leiden Menschen darunter materiell, sozial und psychisch. Dieses Leiden darf nicht relativiert oder heruntergespielt werden. Wer die Problemlage kommunikativ kleinhält, riskiert, die Erfahrungen der Betroffenen zu marginalisieren. Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nur dort, wo Probleme benannt und ernst genommen werden. Es geht nicht um Schuldzuweisung, sondern um die Bereitschaft, aus empirischen Befunden Konsequenzen zu ziehen.
Alexander Yendell ist Soziologe und arbeitet am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt der Universität Leipzig
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