AfD-Einstufung: Keine Beschwerde gegen Entscheidung im Eilverfahren
Berlin. Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD wird im Eilverfahren nicht vor dem Oberverwaltungsgericht landen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte am Montag gegenüber dpa mit: »Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.« Das Gericht hatte in einem Eilverfahren am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« einstufen darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Das Bundesinnenministerium werde sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren, fügte der Ministeriumssprecher hinzu.
Im Mai 2025 hatte das Bundesamt in den letzten Tagen der Amtszeit von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bekanntgegeben, dass es die Gesamtpartei künftig als »gesichert rechtsextremistische« Bestrebung bearbeiten werde. Dagegen klagte die AfD. Ob das Kölner Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheiden wird, hängt angesichts der im Eilverfahren geäußerten inhaltlichen Bedenken wohl maßgeblich davon ab, ob der Verfassungsschutz noch zusätzliche Belege vorlegt. (dpa/jW)
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