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26.02.2026, 18:31:14 / Inland
Umweltpolitik

Beschleunigungsgesetz beschlossen: Vorfahrt für Wasserstoffprojekte

1,6 Millionen Euro für Wasserstoff-Projekt in Chemnitz.jpg
Begehrte Ressource – und Nebelkerze, um der Fossillobby weiter zu Einnahmen zu verhelfen (Prenzlau, 9.5.2019)

Berlin. Der bislang nur langsam vorankommende Ausbau von Wasserstoffkapazitäten soll deutlich beschleunigt ⁠werden. Der Bundestag beschloss dafür am ⁠Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. In ihm wird dem Staat eine Mitverantwortung für jahrelange Verfahren gegeben. Für das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz stimmten die Regierungsfraktionen von ‌Union und SPD. Dagegen votierten alle Oppositionsparteien.

Künftig sollen Verfahren in dem Bereich einfacher ‌und digitaler werden und Zulassungen schneller erteilt werden. Wichtige Wasserstoffprojekte sollen die Einstufung bekommen, dass diese von überragendem öffentlichen Interesse ⁠sind und der öffentlichen Sicherheit ‌dienen. Mit dieser Einordnung haben sie Vorfahrt in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das Gesetz macht Vorgaben ​zur Digitalisierung, führt außerdem behördliche Fristen ein oder verkürzt sie. Auch Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden.

Klimaneutral hergestellter Wasserstoff spielt eine zentrale Rolle, um das Ziel zu erreichen, ‌ab dem Jahr 2045 netto keine Treibhausgase in Deutschland mehr auszustoßen. »Wasserstoff und seine Folgeprodukte ‌ermöglichen die Speicherung ‌und den Transport von ⁠Energie ⁠sowie deren Einsatz insbesondere in Bereichen, in denen eine direkte Elektrifizierung technisch oder wirtschaftlich nicht ⁠möglich ist«, heißt es im Gesetzentwurf. »Dies betrifft ‌vor allem die Stahl- und Chemieindustrie, die Luft- und Schifffahrt ⁠sowie schwere Nutzfahrzeuge.« Allerdings steht grüner Wasserstoff bisher nicht ausreichend zur Verfügung. Der Gesetzentwurf umfasst die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport von Wasserstoff.

Der Stromlobbyverband BDEW sprach von ‌einem wichtigen Schritt. Es sei zu begrüßen, dass das Gesetz auch auf Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff ausgeweitet wurde. »Das schafft die Voraussetzung ​für einen zügigen Aufbau zusätzlicher Produktionskapazitäten. In der ⁠Anfangsphase des Hochlaufs ist kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Ergänzung zu Wasserstoff aus erneuerbaren Energien.« (Reuters/jW)

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