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Aus: Ausgabe vom 27.02.2026, Seite 1 / Ansichten

Tarifbindung außen vor

Gesetz mit ­Ausnahmen
Von Gudrun Giese
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Eine Regelung, die jede Menge Ausnahmen vorsieht und überhaupt erst für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge ab 50.000 Euro gilt, wurde nun verabschiedet

Die von der CDU/CSU-SPD-Koalition derzeit verabschiedeten Gesetze tragen eine klare Handschrift: die der Unentschlossenheit. So nun auch beim von der SPD seit langem geforderten »Tariftreuegesetz«, dem die Unionsfraktion vorab einige scharfe Zähne gezogen hat. Damit steht am Ende eine Regelung, die jede Menge Ausnahmen vorsieht und überhaupt erst für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge ab 50.000 Euro gilt. Bei entsprechenden Bestellungen des Bundes sollen künftig nur Unternehmen zum Zuge kommen, die Tarifregelungen einhalten. Tarifverträge müssen in den Firmen jedoch nicht gelten, wodurch das Gesetz ebenfalls einen wichtigen Zweck verfehlt, nämlich die Tarifbindung zu erhöhen. Wer sich an tarifliche Bedingungen hält, kann bei Aufträgen des Bundes künftig zum Zuge kommen. Ausgenommen von den Vorgaben bleiben Lieferungen von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material sowie Aufträge im Rüstungssektor, was nach Angaben der Unionsfraktion etwa ein Drittel der Unternehmen außen vor lässt.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag durch Unionsfraktion, SPD und Bündnis 90/Grüne hagelte es Kritik. Der Ansatz sei richtig, aber die Regelungen gingen nicht weit genug, monierten Linksfraktion und Gewerkschaften. Die IG Metall wies darauf hin, dass durch den Schwellenwert von 50.000 Euro rund ein Viertel aller öffentlichen Aufträge nicht vom Gesetz erfasst würde. Diesem Punkt schloss sich die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten zwar an, hofft aber auf deutliche Verbesserungen für Beschäftigte von Cateringunternehmen, die in den Bundeskantinen für warme und kalte Mahlzeiten sorgen. Verdi sieht einen ersten Schritt in Richtung mehr Tarifschutz erreicht, wünscht sich aber deutlich mehr Einsatz für die Stärkung der Tarifbindung.

Nicht ganz unrecht dürfte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, mit seiner Kritik an dem zu erwartenden Plus an Bürokratie bei der Anwendung des Gesetzes haben. Ein einfaches Mittel könnte dagegen helfen: Tarifbindung für alle Unternehmen, ausnahmslos – wäre gerecht, bürokratiearm und gut umzusetzen.

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