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Aus: Ausgabe vom 26.02.2026, Seite 5 / Inland
Gesundheitspolitik

Ein akuter Behandlungsfall

Gesundheitsausschuss: Verbände diskutieren »grünen« Gesetzentwurf zur Notfallversorgung und zum Rettungsdienst
Von Oliver Rast
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Wenn es knallt, braucht es schnelle Hilfe – etwa durch die flotte Besatzung eines bestens ausgestatteten RTW

Wer kennt das nicht: aushalten, durchhalten – bis Montag morgen. Unbedingt. Bis die Hausarztpraxis wieder geöffnet hat. Nur, so ein Blinddarm – zumal gereizt – hält sich nicht an Durchhalteparolen. Und: verdammt, Samstag nacht! Der Schmerz kriecht durch den Unterbauch, pulsiert, hämmert, wütet – so, als ob jemand mit einem glühend heißen Schwert quer durch den Leib fährt. Einmal, zweimal, dreimal – erst langsam, dann immer rascher. Notfall. Alarm.

Fraglos, in einem solchen Akutfall erwarten Patienten eine bestmögliche, schnelle Notfallversorgung, einen intakten Rettungsdienst – in der Stadt, auf dem Land. Eine Erwartungshaltung, mehr nicht, wie Kritiker sagen.

Zu denen gehört die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hatte im Oktober 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes eingebracht, der am Mittwoch im Gesundheitsausschuss bei einer Anhörung Thema war (nach jW-Redaktionsschluss). Übrigens: Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein solches Gesetz liegt erst seit November vor.

Vom »grünen« Punktsieg abgesehen: Die Oppositionspartei fordert eine umfassende Reform der Notfallversorgung, weil der vertragsärztliche Notdienst, die Krankenhausnotaufnahmen und die Rettungsdienste bislang isoliert arbeiten und schlecht koordiniert sind. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben und Finanzierungslogiken erzeugen Fehlanreize und führen zu Überlastung, Unterversorgung und ineffizienten Strukturen. Ziel ist eine einheitlich organisierte, wirtschaftliche und jederzeit verlässliche Akutversorgung für Menschen in medizinischen Notlagen.

Konkret: Ein vernetztes Leitsystem koppelt 112 und 116117, so dass Anrufe digital eingeschätzt und direkt in die passende Versorgung gelenkt werden. In integrierten Notfallzentren (INZ) arbeiten Notaufnahme und Bereitschaftsdienst gemeinsam an einem zentralen »Tresen für alle Fälle«. Der Rettungsdienst wird erstmals als eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verankert, wodurch qualifizierte Fachkräfte mehr vor Ort behandeln können und Leitstellenmanagement sowie Ersthelfer-Apps aufgewertet werden. Eine digitale Rettungskette sorgt dafür, dass Daten sicher in der elektronischen Patientenakte landen, begleitet von bundesweiter Qualitätssicherung. Und schließlich stabilisiert eine verlässliche Vorhaltefinanzierung die Notaufnahmen, indem sie unabhängig von Fallzahlen bezahlt werden und so dem ökonomischen Druck entkommen.

Was sagen Krankenkassen, Interessenverbände und Gewerkschaften zum Grünen-Vorschlag? Einiges. AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann erkennt darin viele gute Ansätze, die teilweise auch im BMG-Referentenentwurf aufgegriffen würden. Aber: Die erwarteten Einsparungen lassen sich durch die Notfallreform allein nicht realisieren. Sie entstehen erst mittel- bis langfristig, wenn Überkapazitäten abgebaut und Notfall-, Krankenhaus- und Primärversorgung tatsächlich verzahnt werden. »Ohne den Abbau von Überkapazitäten und ohne eine sektorenübergreifende Steuerung bleibt das Einsparpotential ungehoben«, so Reimann.

Auch der Verband der Ersatzkassen (VDEK) sieht Positives im »grünen« Entwurf. Dennoch sei es nun wichtig, den Koalitionsentwurf mittels Kabinettsbeschluss voranzutreiben, wurde VDEK-Vorstand Boris von Maydell am Mittwoch in einer Mitteilung zitiert. Zumal eine dringend benötigte Gesetzesverabschiedung seit mehreren Legislaturperioden auf die lange Bank geschoben worden sei.

Kritik formuliert gleichfalls die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie warnt in einer Stellungnahme vor dem »Aufbau von Doppelstrukturen« bei »scharfer Sektorentrennung« von INZ und Notaufnahmen, ferner vor »Überregulation und Bürokratieaufwuchs«. Und nicht zuletzt müsse die Länderkompetenz in der Krankenhausplanung gewahrt bleiben.

Aspekte, die Verdi weniger im Blick hat. Zu Recht. Denn aus Sicht der Beschäftigten dürfen die Maßnahmen aus dem »grünen« Gesetzentwurf »nicht zu einer weiteren Arbeitsverdichtung führen«, schreiben die Gewerkschafter in ihrem Statement. Für neue Prozesse und Strukturen braucht es genügend Personal, sprich »klare und verbindliche Vorgaben zur Personalbemessung«. Nur wenn das erfüllt sei, könne die Reform zur echten Entlastung der Kollegen beitragen.

Und nur so ist eine schnelle Notfallversorgung gesichert – etwa bei einer akuten Blinddarmentzündung Samstag nacht.

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