»Faschistin«: Brandner will Hauptverhandlung
Gera. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner legte am Montag Widerspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Gera ein. Ihm werden Beleidigung in drei Fällen sowie Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen. Brandner soll eine Journalistin auf X als »Faschistin« und »Oberfaschistin« bezeichnet haben. Das Landgericht Berlin untersagte ihm dies per einstweiliger Verfügung. Laut Brandner sei der Begriff zwar »überspitzt«, aber »nicht justitiabel (...) im Sinne einer Beleidigung.« Eine Hauptverhandlung ist nun vorgesehen. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Warum sollten Reporter nur im Team arbeiten?
vom 17.02.2026 -
Welche Gefahr geht von den grenznahen Reaktoren aus?
vom 17.02.2026 -
Voll auf US-Linie
vom 17.02.2026 -
Kontrollen ohne Ende
vom 17.02.2026 -
Eberswalder eiskalt abserviert
vom 17.02.2026