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»Faschistin«: Brandner will Hauptverhandlung

Gera. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner legte am Montag Widerspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Gera ein. Ihm werden Beleidigung in drei Fällen sowie Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen. Brandner soll eine Journalistin auf X als »Faschistin« und »Oberfaschistin« bezeichnet haben. Das Landgericht Berlin untersagte ihm dies per einstweiliger Verfügung. Laut Brandner sei der Begriff zwar »überspitzt«, aber »nicht justitiabel (...) im Sinne einer Beleidigung.« Eine Hauptverhandlung ist nun vorgesehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.02.2026, Seite 4, Inland

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