Urteil: Kein Studium mit Grundsicherung
Celle. Auch ohne Vorlesungsbesuch schließt eine Immatrikulation den Anspruch auf Bürgergeld aus. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Fall eines 37jährigen aus Münster entschieden, wie am Montag bekannt wurde. Der Mann hatte sich für Mathematik an der Universität Osnabrück eingeschrieben, jedoch aufgrund seiner psychischen Erkrankung keine Veranstaltungen besucht. Das Jobcenter hob die Leistungsbewilligung auf, nachdem es auf die Zahlung der Studiengebühren auf Kontoauszügen des Betroffenen aufmerksam wurde, und forderte 2.400 Euro zurück. Eine Rückzahlung sei im konkreten Fall aber nicht fällig, da die Behörde ihn unzureichend informiert habe. (dpa/jW)
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