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Aus: Ausgabe vom 14.02.2026, Seite 6 / Ausland
Italien

Auf Kollisionskurs mit Völkerrecht

Italien: »Blockade« gegen zivile Seenotretter per Dekret. Ultrarechte Regierung stellt internationales Recht offen in Frage
Von Fabio Nacci, Modena
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Ein weiterer Schlag gegen Geflüchtete: Melonis Dekret macht die Mittelmeerroute noch gefährlicher

Der 12. Februar 2026 markiert einen weiteren Tiefpunkt im Umgang Italiens mit der Flucht über das Mittelmeer. Mit der Verabschiedung eines Dekrets macht die ultrarechte Regierung unter Giorgia Meloni mit einem ihrer zentralen Wahlkampfversprechen ernst: der Blockade gegen Schiffe privater Seenotretter. Sie behauptet dabei, die »nationale Sicherheit« durch eine strengere Kontrolle der Hoheitsgewässer zu »verteidigen«. Zwar muss das Parlament dem Dekret noch zustimmen, das gilt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse aber als ausgemacht. Zudem tritt es spätestens 48 Stunden nach Bekanntmachung automatisch in Kraft. Auch dass Staatspräsident Sergio Mattarella seine Unterschrift verweigert, gilt als unwahrscheinlich. Kern des Dekrets ist die Befugnis für das Innen- und das Infrastrukturministerium, bestimmte Meereszonen für Schiffe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu sperren. Dieser Mechanismus tritt bei »außergewöhnlichem Migrationsdruck« in Kraft und erlaubt es den Behörden, die Einfahrt in Häfen über längere Zeiträume zu verweigern.

Das Dekret verschärft zudem das Sanktionsregime drastisch: Vorgesehen sind Millionenstrafen und die endgültige Beschlagnahmung von Schiffen, die sich den Einfahrtsverboten oder den Anweisungen zur Hafenzuweisung widersetzen. Die Strategie der »administrativen Zermürbung« zwingt NGOs zu wochenlangen Fahrten in weit entfernte norditalienische Häfen, was ihre Präsenz rund um die südlichen Küsten, wo Menschen in Seenot eigentlich gerettet werden müssen, drastisch reduziert. Letztlich werden so nicht die Boote gestoppt, sondern unabhängige Zeugen der tödlichen Abschottungspolitik entfernt, und die Sterblichkeitsrate auf der ohnehin schon gefährlichen Fluchtroute wird erhöht.

Einer Analyse der Tageszeitung Il Fatto Quotidiano zufolge bringen die neuen Bestimmungen Italien jedoch in Konflikt mit der UN-Seerechtskonvention (UNCLOS). Denn Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Dekret das Konzept der »friedlichen Durchfahrt« de facto aushebelt, wonach die Durchfahrt eines Schiffes nur dann nicht mehr »friedlich« ist, wenn es eine tatsächliche Bedrohung für den Küstenstaat darstellt. Die Rettung von Menschenleben als Bedrohung der nationalen Sicherheit umzudeuten, gilt unter Völkerrechtlern als unhaltbar. Zudem ist eine Seeblockade eine kriegerische Handlung, die in Friedenszeiten und im Umgang mit zivilen Schiffen keine rechtliche Basis hat.

Ein weiterer möglicher Völkerrechtsbruch ist der Verstoß gegen den Grundsatz des Non-Refoulement (Nichtzurückweisung). Indem Rom den Zugang zu italienischen Gewässern verweigert und Schiffe zwingt, in internationalen Gewässern zu bleiben, delegiert es »die Rettung« der Asylsuchenden faktisch an die Behörden von Drittstaaten wie Libyen und Tunesien. Diese Externalisierung wird von Menschenrechtsorganisationen scharf verurteilt, da sie Asylsuchende der Gefahr aussetzt, auf das offene Meer getrieben, in Internierungslager in Nordafrika zurückgebracht oder dort – wie bereits dokumentiert – in die Wüste vertrieben zu werden.

Auch verschiedene Organisationen wie SOS Méditerranée, Ärzte ohne Grenzen und Open Arms kritisierten das Gesetzesvorhaben scharf: »Der Gesetzentwurf (…) droht Italien zum ersten Land zu machen, das den neuen europäischen Pakt zu Migration und Asyl umsetzt, und stellt damit einen schwerwiegenden Rückschritt beim Schutz der Grundrechte dar. Die neuen Bestimmungen beschleunigen Grenzverfahren und Rückführungen, erweitern die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, nun einschließlich Ägypten und Tunesien, und erleichtern die Überstellung von Asylsuchenden in Drittstaaten auch ohne tatsächliche Verbindungen. Das Ergebnis ist eine Aushöhlung des Rechts auf Asyl und das Risiko, viele Menschen Verfolgung und unmenschlicher Behandlung auszusetzen.«

Zwar ist es möglich, dass das Dekret durch die EU-Justiz in den kommenden Monaten gekippt wird. Bis dahin bleiben die Bestimmungen jedoch in Kraft und werden von der rechten Regierung Italiens vor allem für ihren innenpolitischen Zuspruch instrumentalisiert.

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