Prozess wirft Fragen auf
Von Kristian Stemmler
Seit Jahren befassen sich Polizei, Justiz und Politik mit dem sogenannten Neukölln-Komplex, einer Serie rechter Anschläge und Angriffe in dem Berliner Stadtteil. Am Montag wurde der Berliner Polizist Norbert M., der mit dem Komplex dienstlich intensiv befasst war, zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (90 Tagessätze zu 120 Euro) verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den suspendierten Beamten der Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig. Er habe zwischen August 2020 und März 2023 in vier Fällen Interna an eine dritte Person weitergeleitet. Zuvor stand in Frage, ob er in mindestens einem Fall Informationen an die Person weitergeleitet hatte, die dann möglicherweise in der rechten Szene landeten. Dieser Verdacht hat sich nach Überzeugung des Gerichts nicht bestätigt.
Das Verfahren wirft Fragen auf, weil M. keine Sympathien für Neonazis unterstellt werden, er im Kiez vielmehr als Vertrauensperson der von den rechten Angriffen Betroffenen galt. Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte denn auch, dass er bewusst Dienstgeheimnisse weitergegeben habe, wie Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, gleichentags gegenüber jW mitteilte. Was sein Verhältnis zu der Frau angeht, an die er die Informationen weitergeleitet haben soll, sei M. allerdings vage geblieben. Jani zufolge sollten am ersten Verhandlungstag auch Aussagen von Zeugen gehört werden, darunter auch die der Frau.
Zum »Neukölln-Komplex« werden mehr als 70 Straftaten in der Zeit von 2013 bis 2021 gerechnet, die offenbar auf das Konto von Neonazis gehen, darunter 23 Brandstiftungen, außerdem Bedrohungen, Beleidigungen und Schmierereien. Ziel der Angriffe waren Menschen, die sich gegen rechts engagieren, so Politiker, Gewerkschafter und antifaschistische Aktivisten, unter ihnen der Buchhändler Heinz J. Ostermann, die Gewerkschafterin Mirjam Blumenthal (SPD) und der Politiker Ferat Koçak, der heute für Die Linke im Bundestag sitzt. Der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses, der sich mit all dem befasst und momentan an seinem Abschlussbericht arbeitet, ordnet dem Neukölln-Komplex sogar rund 150 Taten von 2009 bis 2021 zu.
Norbert M. gehörte von 2007 bis 2016 der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) der Berliner Polizei an, die gegen die Neonaziszene in Neukölln vorgehen sollte. Von 2017 bis 2021 war er in deren Nachfolgeorganisation, der Operativen Gruppe Rechtsextremismus (OG Rex), aktiv, zuletzt als deren Leiter. Aufgabe von M. war es, Kontakt mit den Betroffenen vor Ort zu halten und die Stimmung im Kiez zu beobachten. Im September 2023 wurde überraschend bekannt, dass intern gegen M. ermittelt wird und Durchsuchungen bei ihm stattgefunden hatten.
Bereits kurz danach, im Oktober 2023, mutmaßte Koçak, damals Mitglied der Fraktion von Die Linke im Abgeordnetenhaus, in einem jW-Interview, die Ermittlungen sollten den engagierten Beamten, der den Betroffenen wohlgesonnen gewesen sei, mundtot machen. Dafür spräche auch, dass sie kurz vor einer Sitzung des Untersuchungsausschusses stattgefunden hätten, bei dem Norbert M. als Zeuge angehört werden sollte.
Die Ermittlungen seien vermutlich ein Ablenkungsmanöver, das von tatsächlichen Verstrickungen von Polizeibeamten im »Neukölln-Komplex« ablenken solle. Koçak erklärte damals aber auch, dass Norbert M. offenbar Informationen an eine Person weitergegeben habe. Diese sei aber eher dem linken Spektrum zugerechnet worden und soll versucht haben, die rechte Szene zu infiltrieren. Das sei aber nicht eindeutig zu belegen, so der Linke-Politker.
Zumindest zwei der Täter im »Neukölln-Komplex« konnten mittlerweile dingfest gemacht werden. Im Dezember 2025 mussten die Neonazis Sebastian T. (39) und Tilo P. (42) ihre Haftstrafen antreten. Sie waren im August 2024 vom Landgericht Berlin wegen zweier Brandstiftungen, mehrfacher Sachbeschädigung und Androhung von Straftaten rechtskräftig verurteilt worden, T. zu dreieinhalb Jahren Haft, P. zu zwei Jahren und zehn Monaten. Ihre Revision verwarf das Berliner Kammergericht im August 2025. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten die Angeklagten von zentralen Vorwürfen freigesprochen. Das Landgericht hatte dieses Urteil kassiert.
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