Ex-CDU-Politiker muss weiter in U-Haft bleiben
München. Nach seiner Festnahme kurz vor Weihnachten wegen mehrfachen Fehlens beim Korruptionsprozess gegen ihn muss der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer vorerst weiter im Gefängnis bleiben. Das Münchner Oberlandesgericht ging am ersten Verhandlungstag des neuen Jahres nicht auf eine Anregung der Verteidigung ein, den bestehenden Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Fischer muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Er war im Dezember wiederholt nicht zu dem Prozess erschienen. Dies wertete das Gericht als nicht ausreichend entschuldigtes Fernbleiben, erließ mit dieser Begründung Haftbefehl und ließ ihn am 22. Dezember aus einer Klinik in Baden-Württemberg nach München bringen. Seither sitzt Fischer in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Über eine Beschwerde der Verteidigung gegen den Haftbefehl muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
Das Land Aserbaidschan soll sich jahrelang bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft München über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben. (dpa/jW)
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