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Aus: Ausgabe vom 08.01.2026, Seite 3 / Kapital & Arbeit
Nahrungsmittelsicherheit

Wie bewerten Sie die Arbeit der Lebensmittelbehörden?

Bei Rückrufen von Lebensmitteln sind die Begriffe zu unklar, und den Behörden fehlt es an Mitteln, erklärt Alina Nitsche
Interview: Luca von Ludwig
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Für den Lebensmittelgiganten Nestlé ist es bei weitem nicht der erste Vorfall mit kontaminierten Nahrungsmitteln

Am Montag musste der Lebensmittelkonzern Nestlé einen Rückruf für zwei Babynahrungsmarken starten, weil bei einem Zulieferbetrieb möglicherweise das Toxin Cereulid nachgewiesen wurde, das zu Übelkeit und Erbrechen führen kann. Wie kommt es zu solchen Verunreinigungen?

Das lässt sich nicht generell sagen. Meistens liegt es an unzureichenden Lagerbedingungen entlang der Produktionskette oder ähnlichem. Im konkreten Fall ist uns die Ursache nicht bekannt, und es wird auch nicht transparent gemacht, wie es dazu gekommen ist. Oft ist es in solchen Fällen so, dass da zunächst eine interne Untersuchung anläuft, von der man außerhalb nichts erfährt.

Nestlé gab zunächst an, es seien keine Vergiftungsfälle bekannt. Ist das überhaupt nachprüfbar?

Das ist nur sehr schwer nachzuprüfen. Zunächst muss ja ein kausaler Zusammenhang hergestellt und nachgewiesen werden. Man müsste sagen können: »Dieses Baby hat ein bestimmtes Produkt konsumiert und hat deswegen nun Vergiftungserscheinungen.« Das braucht erst einmal jede Menge Recherchearbeit.

Der Konzern bezeichnete den Rückruf als »vorsorglich«. Will man sich damit etwaige Rechtsansprüche vom Leib halten?

Ich denke, das wird eher gemacht, um das Ganze ein wenig harmloser wirken zu lassen. Es ist nicht klar vorgeschrieben, wie der Grund angegeben werden muss, aus dem ein Rückruf erfolgt. Da kann man eben sagen, eine Maßnahme geschehe rein vorsorglich.

Wie sind Verbraucher rechtlich geschützt, wenn bei ihnen – oder in diesem Fall: ihrem Kind – durch so etwas ein Schaden entsteht oder sie erkranken?

Wenn man den kausalen Zusammenhang eindeutig und einwandfrei nachweisen kann, dann sind Unternehmen tatsächlich verpflichtet, für einen Schaden oder eine Erkrankung zu haften. Wie gesagt ist das aber oft schwierig bis unmöglich.

Foodwatch fordert Nachbesserungen beim Unternehmensstrafrecht. Welche Lücken gibt es bei der aktuellen Rechtslage?

Das Problem ist, dass die Strafen dafür, dass sich ein Unternehmen beispielsweise nicht ans Lebensmittelrecht hält, sehr gering sind. Manchmal gibt es auch überhaupt keine. In der Vergangenheit wurde von Nestlé zum Beispiel illegal gefiltertes Wasser aus verunreinigten Brunnen verkauft. Foodwatch hatte geklagt und auch eine Strafzahlung erwirkt, die mit zwei Millionen Euro jedoch nur sehr gering ausfiel. Das erwirtschaftet der Konzern umgerechnet in gerade einmal 99 Minuten. Selbstverständlich schreckt das nicht ab. Und das sorgt eben auch nicht dafür, dass Unternehmen verantwortungsvoll handeln. Sie sehen ja, dass die Strafzahlungen so gering sind.

Wie bewerten Sie die Arbeit der deutschen Lebensmittelbehörden? Wird gründlich genug überprüft, ob Lebensmittel sicher sind?

Man muss sehen, dass die Lebensmittelüberwachung nicht genügend Ressourcen hat. Personalmangel wäre als Problem zu benennen. Recherchen von uns haben ergeben, dass etwa jede dritte Lebensmittelkontrolle ausfällt. Das ist der Lebensmittelsicherheit offensichtlich nicht zuträglich. Wir wissen noch nicht genau, wie der konkrete Fall ans Licht kam, aber regelmäßige Behördenkontrollen können andere, ähnliche Fälle verhindern. Dadurch, dass so viele Kontrollen ausfallen, gibt es nicht genügend Sicherheit, und man kann sagen, dass es auf Behördenseite hier ein strukturelles Problem gibt.

Wird mit solchen Fällen von verunreinigten Lebensmitteln transparent genug umgegangen?

Es sind meistens die Unternehmen selbst, die feststellen, dass es entlang der Produktionskette irgendwo Verunreinigungen gegeben hat. Und dann entscheiden sie schlussendlich eigenständig, ob sie das der Behörde melden oder nicht, obwohl sie dazu verpflichtet sind, wenn ein Gesundheitsrisiko besteht. Oft sind es stille Rückrufe, wenn die Produkte noch nicht im Endverkauf angekommen sind. Aber auch bei öffentlichen Rückrufen ist die Begriffslage unklar. Es ist nicht genau genug definiert, was ein »unsicheres Lebensmittel« oder ein »Gesundheitsrisiko« ist. Dadurch gibt es für Unternehmen und Behörden immer einen gewissen Spielraum. Hier sollte aus unserer Sicht dringend nachgebessert und Begriffe klarer definiert werden.

Alina Nitsche ist »Rapid Response Campaignerin« bei der Nichtregierungsorganisation Foodwatch

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