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Aus: Ausgabe vom 07.01.2026, Seite 8 / Kapital & Arbeit
Steuerflucht

Ausnahmen für US-Konzerne

Globale Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne gilt nicht für US-Konzerne
Von Lars Pieck
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Die USA lassen sich beim Durchsetzen ihrer Interessen von Protesten im Land nicht aufhalten (New York, 3.12.2025)

Mittlerweile befürworten fast 150 Länder ein Abkommen, mit dem verhindert werden soll, dass große globale Unternehmen Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Von der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereits 2021 ausgearbeitet worden war, werden nach Verhandlungen zwischen der Trump-Regierung und anderen G7-Mitgliedern nun große multinationale Unternehmen mit Sitz in den USA ausgenommen, wie die OECD am Montag mitteilte.

Bereits 2021 galt die globale Mindeststeuer von 15 Prozent als »Dumpingsteuer« und Minimalkompromiss, um multinationale Unternehmen wie Apple oder Nike daran zu hindern, ihre Gewinne durch buchhalterische und rechtliche Konstruktionen in Niedrig- oder Nullsteuergebiete zu verlagern. Solche Steueroasen sind meist Orte wie Bermuda oder die Kaimaninseln, in denen die Unternehmen kaum oder gar keine tatsächlichen Geschäfte betreiben. Für US-Unternehmen soll diese Regelung nun trotzdem nicht gelten.

US-Finanzminister Scott Bessent sprach von einem »historischen Sieg« zur »Wahrung der US-Souveränität sowie zum Schutz der amerikanischen Beschäftigten und Unternehmen vor extraterritorialen Eingriffen«. Die Aktualisierung sieht Vereinfachungen und Ausnahmen vor, um die US-Mindeststeuergesetze an globale Standards anzupassen und weitere Einwände der Trump-Regierung zu berücksichtigen. Zudem stellte Bessent klar, dass die Vereinbarung sicherstelle, dass US-Unternehmen ausschließlich den amerikanischen Mindeststeuern unterliegen und bestehende Steuergutschriften für Forschung und Investitionen erhalten bleiben.

Donald Trump kritisierte das Abkommen von 2021 als in den USA nicht anwendbar und drohte mit Vergeltungszöllen gegen Länder, die US-Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung besteuerten. Die damalige Finanzministerin Janet Yellen zählte zu den Hauptbefürworterinnen des OECD-Steuerabkommens und machte die globale Mindeststeuer zu einer zentralen Priorität, stieß damit jedoch auf erheblichen Widerstand der Republikaner im Kongress. Im Juni wurde das Abkommen unter der Trump-Regierung neu verhandelt, nachdem die Republikaner eine sogenannte Vergeltungssteuer aus Trumps großem Steuer- und Ausgabenpaket gestrichen hatten, die zusätzliche Steuern auf Unternehmen und Investoren aus Ländern mit angeblich »unfairen« Steuern auf US-Unternehmen erlaubt hätte.

Mit diesem Deal haben die OECD-Länder faktisch ihr souveränes Recht abgetreten, Unternehmen zu besteuern, die innerhalb ihrer eigenen Grenzen tätig sind. Die Vereinbarung zeigt vor allem, was im OECD-Gefüge möglich ist: Die US-Regierung pocht auf die eigene Steuersouveränität und missachtet die der anderen Staaten. Dieses Vorgehen folgt einem seit Jahrzehnten bekannten Muster: Reformen werden in Aussicht gestellt und an Verhandlungen innerhalb der OECD geknüpft, dort abgeschwächt und verzögert, um anschließend von den USA nicht umgesetzt oder vollständig umgangen zu werden, nachdem andere Staaten ihre eigenen Reformbemühungen bereits zurückgestellt haben.

Parallel dazu werden derzeit bei der UNO entscheidende Verhandlungen über ein neues internationales Steuersystem geführt, das alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt einbezieht und 2027 der Generalversammlung vorgelegt werden soll. Im Mittelpunkt steht die Umstellung vom bisherigen »Pay-where-you-say«-Prinzip auf ein »Pay-where-you-play«-System, das Unternehmen dort besteuert, wo sie tatsächlich wirtschaftlich tätig sind. Damit eröffnet die UNO den Staaten eine Chance, verlorene Einnahmen doch noch zurückzugewinnen und die eigene Steuerhoheit zu stärken. Viel mehr wird es am Ende vermutlich nicht werden.

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