Sonderrecht für Staatsdiener
Von Kristian Stemmler
In regelmäßigen Abständen lamentieren bürgerliche Politiker und Medien über die angeblich dramatisch zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte und fordern härtere Strafen. Die Minister Alexander Dobrindt (Innen, CSU) und Stefanie Hubig (Justiz, SPD) nutzten die nachrichtenarme Zeit vor dem Jahreswechsel, um das Thema zu plazieren. Gemeinsam wolle man ein Gesetz auf den Weg bringen, das »Strafen verschärft, Verfahren beschleunigt und die Sicherheit der Einsatzkräfte im täglichen Dienst spürbar stärkt«, erklärte Dobrindt am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sei »längst kein Ausnahmefall mehr, sondern gehört für viele leider zum Alltag«, behauptete der Minister. Wenn jedes Jahr Zehntausende solcher Angriffe gezählt würden, zeige das: »Respekt und Rücksicht gehen zunehmend verloren.« Dass diese Entwicklung vor allem durch den von seiner Partei forcierten Sozialdarwinismus und das ausgeprägte Konkurrenzdenken angeheizt wird, dürfte Dobrindt nicht in den Sinn gekommen sein.
Hubig stieß in dasselbe Horn wie ihr Kabinettskollege. Angriffe auf Polizisten sowie Rettungs- und Einsatzkräfte hätten »ein erschreckendes Ausmaß angenommen«, erklärte sie gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. »Gerade in den Silvesternächten« sei es »immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen«. Dieser »Verrohung« müsse der Rechtsstaat entschieden entgegentreten, so die Ministerin. Deshalb wolle die »schwarz-rote« Koalition »das Strafrecht nachschärfen«.
Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt von mindestens drei Monaten bestraft werden – dies dürfte dann häufig gegen linke Demonstranten angewendet werden. Hubig will zudem einen besseren Schutz für Ärzte sowie anderes medizinisches Personal durchsetzen. Auch Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker sollen besser geschützt werden.
Eine Verschärfung des Strafrechts in diesem Bereich hatte sich schon die Ampelregierung vorgenommen. Der Gesetzentwurf war wegen des Scheiterns der Ampelkoalition aber nicht mehr vom Bundestag verabschiedet worden. Bereits in den vergangenen Jahren sind die Paragraphen 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und folgende im Strafgesetzbuch (StGB) auf immer mehr Personengruppen erweitert, die Strafen verschärft worden.
Seit einer Reform 2017 können tätliche Angriffe auf Polizisten sowie Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Änderungen des Strafrechts stießen in der juristischen Fachwelt auf Kritik. So wurde besonders die Entwicklung eines Sonderstrafrechts für ausgewählte Berufsgruppen bemängelt. Es sei zudem zweifelhaft, ob die Erhöhung des Strafrahmens einen effektiveren Schutz von Beamten gewährleistet.
Passend zu den Plänen von Hubig und Dobrindt meldete dpa, dass die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeibeamte 2024 zugenommen habe, wenn auch nur leicht. Nach Daten des Bundeskriminalamtes (BKA) stieg die Zahl 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent auf 46.357 Fälle an. In rund 87 Prozent der Fälle sei es um Widerstandshandlungen oder tätliche Angriffe gegangen.
Was dabei nicht erwähnt wird: Die Zunahme der Fälle in den vergangenen Jahren dürfte auch darauf zurückgehen, dass Gerichte inzwischen sogar Sitzblockaden oder das Festkleben auf der Straße als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß Paragraph 113 StGB werten. Für eine Verurteilung reicht es auch schon, wenn Demonstranten sich auf den Boden legen, um eine Festnahme zu erschweren. Genauso großzügig ist die Definition für »tätliche Angriffe« und Verletzungen von Polizisten. Da genügt schon ein eingerissener Fingernagel, um als leicht verletzter Beamter in die Statistik einzugehen. Ob diese »Verletzung« bei einem Fausthieb gegen einen Demonstranten verursacht wurde, ist dabei unerheblich, zumindest für die Polizei.
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
-
Leserbrief von Onlineabonnent/in Marian Rose (30. Dezember 2025 um 13:41 Uhr)Wie um Himmels Willen verletzt man einen mit Dienstwaffe, Schlagstock, Helm, Reizgas und vielfältigsten Protektoren ausgestatteten Polizisten 'schwer', wenn man sich als Demonstrant mit bloßen Fäusten wehren sollte? Jeder Handball- oder Rugby-Spieler hat ein weit höheres Verletzungsrisiko! Eine Krankmeldung bringt aber nicht nur freie Tage, sondern auch anderweitigen Gewinn durch Krankheit - nachzulesen in gesundheitswissenschaftlichen Standardwerken. Sonderstrafrechte dienen einzig dem Schutze von Gruppen, die für den kriselnden kapitalistischen Staat essentiell sind. Warum ein Busfahrer oder eine Verkäuferin bei Angriffen usw. weniger wert ist, diese Frage beantworten die Gesetzesschaffenden mit Absicht nicht.
Mehr aus: Inland
-
Was sind Wege zu mehr bezahlbaren Wohnungen?
vom 30.12.2025 -
Warum reicht es nicht, das Wahlalter abzusenken?
vom 30.12.2025 -
Zahlentrickserei bei Kriegsgerät
vom 30.12.2025 -
Kein Weihnachtswunder für Galeria
vom 30.12.2025 -
Von Knallkörperkrämern und Feuerwerkfetischisten
vom 30.12.2025