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Behandlungsfehler: Register gefordert

Berlin. Der Begutachtungsdienst der Krankenkassen fordert eine Verpflichtung für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Behandlungsfehler aktiv offenzulegen. »Immer, wenn ein Fehler passiert oder ein Schaden aufgetreten ist, der nicht hätte sein sollen, müssen die Betroffenen unaufgefordert darüber in Kenntnis gesetzt werden«, sagte der Chef des Medizinischen Dienstes Bund (MD), Stefan Gronemeyer, am Montag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Für sinnvoll hält Gronemeyer ein verpflichtendes Register. Im vergangenen Jahr hat der MD in rund 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.12.2025, Seite 4, Inland

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