Berlin: Banner gegen AfD darf an Uni hängen
Berlin. Ein Protestplakat gegen die am Wochenende geplante Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen darf an einer Berliner Universität hängen bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag im Eilverfahren, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Antragstellerin, bei der es sich um eine politische Partei handelt, kann demnach nicht von der Universität verlangen, das Banner von der Außenfassade zu entfernen.
Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts verstößt das Banner zwar gegen die universitäre Hausordnung, da politische Äußerungen vor dem Aufhängen genehmigt werden müssten. Zudem sei der grundrechtlich gewährte Schutz der politischen Partei berührt. Allein daraus folge aber kein im Eilrechtsschutz durchsetzbarer Anspruch auf Beseitigung des Banners, so die Argumentation des Gerichts. Laut Verwaltungsgericht bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung bereits, indem es am Freitag eine Beschwerde gegen den Beschluss zurückwies.
Bei den Protestaktionen in Gießen werden 50.000 Teilnehmer erwartet. Die Polizei bereitet einen Großeinsatz mit Hubschrauber, Drohnen, Wasserwerfern und Pferdestaffel vor. (AFP/jW)
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