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Aus: Ausgabe vom 06.12.2025, Seite 5 / Inland
Arbeitszeitverlängerung

Oettinger will 45-Stunden-Woche

NGG erklärt Schlichtung für gescheitert
Von Susanne Knütter
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Oettinger schrieb im vergangenen Jahr trotz Absatzrückgangs schwarze Zahlen

Gerade erst hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) neue Zahlen geliefert. Die große Mehrheit (72 Prozent) der Beschäftigten hierzulande möchte nicht länger arbeiten; maximal acht Stunden am Tag. Mehr als zehn Stunden will im Grunde niemand ran, wie aus dem am Donnerstag vorgestellten »DGB-Index Gute Arbeit« 2025 hervorgeht. Eher weniger als acht Stunden befürworten mehr als die Hälfte der Lohnabhängigen. Bei besonders schlechten Arbeitsbedingungen wünschen sich sogar 72 Prozent eine kürzere Plackerei.

Komplett in die entgegengesetzte Richtung geht die Debatte in den Regierungsbänken. Und in den Vorstandsetagen von Konzernen. Beispiel Oettinger: Die Schlichtung war schon fast besiegelt. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hatte dem ziemlich schlechten Vorschlag des Schlichters der Gegenseite schon längst zugestimmt. Da wurden plötzlich längst abgewendete Zumutungen erneuert und verschärft. Unter anderem die Arbeitszeitverlängerung, wie die NGG am Dienstag mitteilte. Der Schlichter Benedikt Hövelmann hält nun bis zu 45 Stunden die Woche für angemessen – einseitig angeordnet und möglich für sechs Monate im Jahr. Derzeit liegt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit in Mönchengladbach bei 37 Stunden, in Oettingen und Walldorf bei 38 Stunden. »Die Brauerei schließt in Braunschweig einen Betrieb und setzt 150 Leute vor die Tür. In den anderen Betrieben sollen die Leute jetzt die Knochen hinhalten und länger arbeiten«, kommentierte NGG-Verhandlungsführer Tim Lubecki das Angebot.

Der Getränkehersteller Oettinger schrieb im vergangenen Jahr trotz Absatzrückgangs schwarze Zahlen. Die Tarifverhandlungen dauern bereits Monate und betreffen deutschlandweit 850 Beschäftigte an den vier genannten Standorten. Die NGG hat die Schlichtung nun für gescheitert erklärt und teilte mit: »Nach Ende der Schlichtung endet auch die Friedenspflicht.« Arbeitskampfmaßnahmen würden derzeit vorbereitet.

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