Wie zu Kaisers Zeiten
Von Kristian Stemmler
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat die vom BSW erhobene und mit systematischen Zählfehlern zu ihrem Nachteil begründete Forderung, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen, zurückgewiesen. Die Mehrheit im Ausschuss halte die Einsprüche der Partei für unbegründet, teilte der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) am Donnerstag abend mit. Die AfD sei überstimmt worden. Mit dem negativen Votum des Ausschusses war gerechnet worden, seit vor einigen Tagen eine entsprechende Beschlussempfehlung bekanntgeworden war.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht reagierte mit Kritik: »Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik«, sagte sie gegenüber dpa mit Blick darauf, dass der Ausschuss von den Bundestagsfraktionen besetzt wird, proportional zu ihrer jeweiligen Stärke. Die Abgeordneten seien damit »Richter in eigener Sache«, kritisierte Wagenknecht: »Diese Regel aus der Kaiserzeit ist völlig inakzeptabel.« Das Ergebnis der Prüfung habe so von vorneherein festgestanden.
Juristen des BSW arbeiteten bereits an einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, fügte die Parteigründerin hinzu. Sobald der Bundestag das Votum des Prüfungsausschusses bestätigt, was als sicher gilt, werde die Klage »schnellstmöglich eingereicht«. Sie hoffe auf eine zügige Entscheidung in Karlsruhe, sagte Wagenknecht. Von den vier Jahren einer Legislatur sei ein dreiviertel Jahr »wegen der Verschleppung des Wahlprüfungsausschusses bereits um«.
Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Die Partei geht von Zählfehlern aus. Dass der Wahlprüfungsausschuss nicht für eine Neuauszählung votieren würde, war auch deshalb zu erwarten, weil die Regierungskoalition bei einem nachträglichen Einzug des BSW ihre Mehrheit verlieren würde und Friedrich Merz (CDU) die Grünen bräuchte, um Kanzler zu bleiben.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Karaahmetoğlu, bemühte sich, Wagenknechts Kritik zu entkräften. Der Ausschuss habe die Einsprüche des BSW »sehr, sehr ernst genommen und das alles penibel, genau überprüft«, sagte er. Es seien Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet worden. Die Mehrheit sei zu der Ansicht gelangt, dass der Sachvortrag des BSW sich »in allen Teilen« als unzutreffend herausgestellt habe, behauptete der Vorsitzende, der auch den Vorwurf der Verschleppung zurückwies. Der Ausschuss habe Stellungnahmen aller Landeswahlleiter eingeholt und dem BSW Zeit für eine Erwiderung gegeben. Der Bevollmächtigte der Partei habe selbst um Fristverlängerung gebeten.
Der designierte BSW-Generalsekretär Oliver Ruhnert erklärte am Donnerstag gegenüber der Rheinischen Post, er sei überzeugt davon, »dass das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entscheidet«. Man müsse »kein Raketenwissenschaftler sein, um zu sehen, dass es bei der Bundestagswahl Anomalien zuungunsten des BSW gab«, sagte der frühere Fußballmanager von Union Berlin. Obwohl es sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden für Neuauszählungen gebe, sei die Stimmenknappheit »außerdem so extrem, dass ein großer Schaden für die Demokratie entstehen würde, wenn man dem nicht nachginge«.
Der amtierende Vorstand plädiert nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag dafür, auf dem Parteitag eine Namensänderung zu beschließen, aber zugleich einem Antrag des Kreisverbands Burgenlandkreis zu folgen und sie erst später wirksam werden zu lassen. Vorgeschlagen ist dafür der 1. Oktober statt des bisher geplanten 1. April 2026. Künftig will sich das BSW nicht mehr namentlich auf Parteigründerin Sahra Wagenknecht beziehen.
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