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Sperre für Einbürgerung bei Sprachtestbetrug

Berlin. Wer bei Sprachtests zur Einbürgerung betrügt, soll nach Koalitionsplänen für zehn Jahre von einem neuen Antrag ausgeschlossen werden. Dies sieht eine geplante Neuregelung von SPD und Union im Staatsangehörigkeitsgesetz vor, über die die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch berichtete. Die Sperrfrist gilt sowohl für Fälle, in denen eine durch Täuschung erschlichene Einbürgerung zurückgenommen wird, als auch für den bloßen Versuch. Der Unions-Bundestagsabgeordnete Alexander Throm sagte: »Wer bei der Einbürgerung versucht zu täuschen, hat den deutschen Pass nicht verdient.« (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2025, Seite 4, Inland

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