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Steuervorteile durch Gewerkschaftsbeitrag

Berlin. Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser geltend machen können. Darauf haben sich nach dpa-Informationen Union und SPD geeinigt. Künftig sollen Mitgliedsbeiträge demnach zusätzlich zum sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden können – so wirken sie sich stets steuermindernd aus. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.12.2025, Seite 8, Kapital & Arbeit

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