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Berlin: Besoldung war verfassungswidrig

Karlsruhe/Berlin. Die Besoldung zahlreicher Beamter des Landes Berlin war über Jahre verfassungswidrig, da zu niedrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren in den Jahren 2008 bis 2020 demnach überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei ging es um Gruppen der sogenannten Besoldungsordnung A. Seit Jahren gibt es in mehreren Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung, der auch immer wieder in Karlsruhe landet. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2025, Seite 4, Inland

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