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20.11.2025
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Hinweis
In der jungen Welt vom 18. November 2025 stand, dass Klaus Meinel, Anmelder der kommenden LL-Demo in Berlin, gesagt habe: Sollte die Demo nicht genehmigt werden, »dann legen wir den gesamten Berliner Verkehr lahm«. Klaus Meinel legt Wert auf die Feststellung, dass er lediglich darauf verwiesen habe, dass »jede andere Richtung der Demonstration den Verkehr in Berlin lahmlegen würde«.(jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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