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EuGH bestätigt teilweise EU-Mindestlohnrichtlinie

Luxemburg. Die EU hat bei der Festlegung von einheitlichen Standards für Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig: einerseits die Kriterien für die Festlegung und Aktualisierung der Löhne; andererseits eine Vorschrift, die eine Senkung der Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Gegen das 2022 von den EU-Staaten per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk hatte Dänemark geklagt. Der Gerichtshof gab dem Land damit teilweise recht. »Der EuGH hat heute das wichtigste arbeits- und sozialpolitische Gesetz der EU der letzten Jahrzehnte in seinen wesentlichen Teilen bestätigt«, erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, Guido Zeitler am Dienstag. Aus Sicht des Vorstandsmitglieds des Deutschen Gewerkschaftsbunds Stefan Körzell sei bedauerlich, dass der EuGH die einheitlichen Europäischen Kriterien für angemessene Mindestlöhne gekippt habe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2025, Seite 8, Kapital & Arbeit

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