Zum Inhalt der Seite

Klage Dehms gegen Wagenknecht abgewiesen

Berlin. Der frühere Bundestagsabgeordnete Diether Dehm hat ohne Erfolg gegen Äußerungen der BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht geklagt. Das Berliner Landgericht wies am Mittwoch eine Unterlassungsklage des 75jährigen ab. Dehm wollte juristisch durchsetzen, dass Wagenknecht Aussagen unterlässt, die er als ehrenrührig erachtet. Die strittigen Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründete der Vorsitzende Richter Florian Lickleder das Urteil. Zudem seien sie im kleinsten Kreis bei einer Unterhaltung gefallen, die einen politischen Hintergrund gehabt habe. Äußerungen in solchen geschützten Räumen müssten möglich sein, ohne juristische Folgen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.10.2025, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!