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Klage Dehms gegen Wagenknecht abgewiesen

Berlin. Der frühere Bundestagsabgeordnete Diether Dehm hat ohne Erfolg gegen Äußerungen der BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht geklagt. Das Berliner Landgericht wies am Mittwoch eine Unterlassungsklage des 75jährigen ab. Dehm wollte juristisch durchsetzen, dass Wagenknecht Aussagen unterlässt, die er als ehrenrührig erachtet. Die strittigen Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründete der Vorsitzende Richter Florian Lickleder das Urteil. Zudem seien sie im kleinsten Kreis bei einer Unterhaltung gefallen, die einen politischen Hintergrund gehabt habe. Äußerungen in solchen geschützten Räumen müssten möglich sein, ohne juristische Folgen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.10.2025, Seite 4, Inland

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