Antrag zur Aufarbeitung der Berufsverbote im Landtag Niedersachsen

Der Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte informierte am Donnerstag über einen Antrag zur Aufarbeitung des sogenannten Radikalenerlasses im niedersächsischen Landtag:
Vor fast drei Jahren übergaben vom sog. Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 und damit von Berufsverboten Betroffene siebzehn Petitionen an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags. Im Innenausschuss liegt jetzt mit diesem Titel ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor (siehe Landtagsdrucksache 19/8465). Anschließend an einen vorhergehenden Beschluss des Landtags von 2016, soll nun dieses »unrühmliche Kapitel in der Geschichte Niedersachsens« zu einem guten und versöhnlichen Ende gebracht werden.
Der Antrag sieht u. a. vor,
– »eine Regelung zur möglichen Entschädigung Betroffener zu erarbeiten und hierfür eine Kommission einzuberufen«,
– »die Mittel hierfür bereitzustellen und diese im Rahmen einer Veranstaltung zu präsentieren«,
– das Thema »Radikalenerlass« für die schulische und außerschulische politische Bildung aufzubereiten und
– eine »weitere wissenschaftliche Erforschung« zu veranlassen.
In der Diskussion im Innenausschuss unter dem Vorsitz von Doris Schröder-Köpf (SPD) bestand Einigkeit darüber, dass der sog. Radikalenerlass ein entschädigungswürdiges Unrecht darstellt, das einer politischen Verfolgung gleichkam. Entsprechend wurde einstimmig beschlossen, den Antrag zur weiteren Veranlassung der Landesregierung zu übermitteln. (…)
Für die Betroffenen (äußert) sich (…) Matthias Wietzer von der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote: (…) »Nach über 50 Jahren seit Existenz des unseligen sog. Radikalenerlasses ist der Antrag nach Arbeitslosigkeit, Gerichtsprozessen und vielfältiger Diskriminierung für uns alle ein Lichtblick, der hoffentlich bundesweite Ausstrahlung entwickelt.«
Die Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK) erinnerte am Donnerstag an den zehnten Jahrestag eines Attentats des »Islamischen Staates« (IS) auf eine Friedenskundgebung in Ankara, das mehr als 100 Todesopfer forderte:
Am 10. Oktober 2015 kamen mehr als 100 Teilnehmer der »Kundgebung für Arbeit, Frieden und Demokratie« vor dem Bahnhof von Ankara bei einem Bombenanschlag ums Leben, mehrere hundert weitere wurden verletzt. (…)
Das Massaker vor dem Bahnhof von Ankara wurde unter der Aufsicht des Staates durchgeführt. Die Tatsache, dass das Massaker auch nach zehn Jahren noch nicht vollständig aufgeklärt ist, zeigt die Rolle des Staates und der Regierung selbst bei dem Massaker. (…) Der IS wurde bei vielen Anschlägen und Massakern gelenkt und benutzt. (…) Der schmutzige und besondere Krieg, der zehn Jahre lang gegen das kurdische Volk und die demokratischen Kräfte in der Türkei geführt wurde, war das Ergebnis eines solchen Prozesses. (…)
Unsere Völker haben in diesen zehn Jahren einen hohen Preis bezahlt, aber sie haben den Kampf für Demokratie, Freiheit und Frieden nicht aufgegeben. Das Ergebnis dieses Kampfes war der Eintritt in den von dem kurdischen Volksführer Abdullah Öcalan initiierten Prozess der »Friedlichen und Demokratischen Gesellschaft«. Das vorrangige Ziel des Prozesses (…) ist es, die Hoffnungen der Märtyrer des Massakers vom 10. Oktober zu erfüllen. (…)
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