BGH: Ärzte haften nicht für Coronaimpfschäden
Karlsruhe. Für etwaige Schäden durch Impfungen muss die impfende Ärztin oder der impfende Arzt nicht persönlich vor Gericht einstehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Es komme aber eine sogenannte Amtshaftung des Staates in Betracht. In dem Fall hatte ein Mann seine Ärztin verklagt, weil bei ihm kurz nach einer Impfung gegen das Coronavirus Ende 2021 eine Herzerkrankung diagnostiziert worden war. Der Patient geht davon aus, dass die Impfung fehlerhaft verabreicht und er nicht genügend aufgeklärt worden sei. Laut BGH müssen sich solche Klagen gegen Bund oder Länder richten. Das wolle der Mann nun tun. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
»Beschlüsse allein werden wenig bringen«
vom 10.10.2025 -
Turbo für Baulobby
vom 10.10.2025 -
Bis zur Schmerzgrenze
vom 10.10.2025 -
Wadephul lädt ein
vom 10.10.2025 -
Was vom Minimum übrig bleibt
vom 10.10.2025 -
Vom, zum und um den Hafen herum
vom 10.10.2025 -
»Wir kämpfen für die Aufarbeitung der Gewalt«
vom 10.10.2025