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09.10.2025
Eigenbedarfskündigung

Verdrängt und ohne Rechte

Immer mehr Menschen werden wegen Eigenbedarfs aus ihren Wohnungen geworfen. BGH-Urteil stärkt Vermieterrechte weiter

Von David Siegmund-Schultze
Der Tatbestand des Eigenbedarfs bei Mietverhältnissen ist ein Segen für Vermieter – für Mieter in der Regel ein Fluch. Denn der Anspruch ist sehr weit gefasst. Eigenbedarf kann sogar für entfernte Verwandte und für allerlei Zwecke abseits des Wohnens geltend gemacht werden: Etwa für Büroräume oder eine Zweit- oder Ferienwohnung. Hinzu kommt: Vor Gericht zählt ausschließlich die Intention des Vermieters bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Falls dieser es sich danach...

Artikel-Länge: 3921 Zeichen

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