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»Terror«: Regierung verschärft Strafrecht

Berlin. Die Bundesregierung will das Strafrecht verschärfen, um besser gegen »Terrorismus« und »Spionage« vorzugehen. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass künftig auch die Vorbereitung von Anschlägen mit »gefährlichen Werkzeugen« wie Fahrzeugen oder Messern strafbar ist. Ebenso soll die Wiedereinreise in die BRD »zur Begehung terroristischer Taten« unter Strafe stehen. Anpassungen der Paragraphen 89a und 89c StGB betreffen die Vorbereitung »schwerer Gewalttaten« und die »Terrorismusfinanzierung«. Paragraph 99 zur »geheimdienstlichen Agententätigkeit« wird ausgeweitet, um etwa Wohnungsüberwachung oder Onlinedurchsuchungen zu ermöglichen. Begründet wird das mit einer »Bedrohung durch ausländische Geheimdienste«. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2025, Seite 4, Inland

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