Deutsche Wohnen & Co enteignen stellt Vergesellschaftungsgesetz vor

Zur Vorstellung ihres Vergesellschaftungsgesetzes erklärte die Berliner Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« am Freitag:
Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« hat heute das bundesweit erste Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt. Der Gesetzentwurf regelt die Überführung von rund 220.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne in Gemeineigentum und kann so dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Berlin sichern. In einem Gesetzesvolksentscheid sollen die Berliner über das Vergesellschaftungsgesetz abstimmen. Stimmen sie mehrheitlich dafür, tritt es sofort in Kraft.
»Mit diesem Gesetz schreiben wir Geschichte: Es ermöglicht die erste Vergesellschaftung auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes – ein historischer Moment für Berlin«, erklärt Armin Rothemann, Jurist und Sprecher der Initiative.
Der Gesetzentwurf beantwortet zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung der Vergesellschaftung. Er legt fest, welche Wohnungsbestände von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführt werden und wie dieser Prozess abläuft. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert der Immobilien vor und ermöglicht so faire Mieten bei voller Refinanzierung aus laufenden Mieteinnahmen: So muss Berlin keine Schulden für die Entschädigungssumme machen.
»Die Profitgier großer Konzerne hat Berlin in eine schwere Mietenkrise gestürzt«, erklärt Isabella Rogner, Sprecherin der Initiative. »Während der Senat die Umsetzung unseres erfolgreichen Volksentscheids blockiert, haben wir ein Gesetz für Berlin geschrieben. Mit der Vergesellschaftung verhindern wir Verdrängung, Armut und soziale Spaltung. So wird Wohnen wieder bezahlbar – und Berlin bleibt unsere Stadt.«
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, beteiligt an der Erarbeitung des Gesetzes, erklärt dazu: »Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Arbeit. Rechtlich ist die Vergesellschaftung zulässig: Artikel 15 des Grundgesetzes ist geltendes Recht. Die Volksinitiative wendet in zulässiger Weise das an, was im Grundgesetz steht.«
Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, führt aus: »Mit ihrem Vergesellschaftungsgesetz hat Deutsche Wohnen & Co enteignen die Aufgabe erledigt, für die der Senat seit 2021 den Auftrag hat. Sie liefern ein Gesetz als konkrete Anleitung, um den Mietenwahnsinn zu stoppen und die Vergesellschaftung umzusetzen. Dabei wurden faire Verfahren zur Entschädigung gefunden, die auf bestehenden Regelungen beruhen. Heute ist ein guter Tag für die Berliner Mieter*innen.«
Prof. Dr. Isabel Feichtner, seit 2024 Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Initiative, ergänzt: »Ich freue mich, dass nach zwei Jahren intensiver wissenschaftlicher Arbeit nun ein Gesetzentwurf vorliegt, der die Erkenntnisse der Kommission aufnimmt und für das konkrete Vergesellschaftungsprojekt in Berlin operationalisiert. (…)«
Angelehnt an ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren startet die Initiative nun den Dialog mit Verbänden, Parteien und der Fachöffentlichkeit. Zeitgleich arbeitet die Initiative am zweiten Teil des Gesetzes zur Bewirtschaftung der vergesellschafteten Wohnungen durch eine Anstalt öffentlichen Rechts. »Unser Ziel ist es, das bestmögliche Vergesellschaftungsgesetz für Berlin vorzulegen und so bald wie möglich als Volksbegehren einzubringen«, so Rothemann abschließend.
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