27.09.2025
AfD
Näher beim Reichstag
Berlin: AfD muss Räumlichkeiten der Bundesgeschäftsstelle trotz »juristischem Erfolg« bis Ende 2026 verlassen
Von Max Ongsiek
Am Freitag hat das Berliner Landgericht II im Streit zwischen der AfD und dem Vermieter der Räumlichkeiten der Bundesgeschäftsstelle ein Urteil gesprochen. Es verpflichtet die Partei zum Auszug aus den Räumlichkeiten bis zum Herbst 2026. Im Gegenzug ist die vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung vom Tisch. Die Partei muss nun nach neuen Büroräumen suchen, sprach in einer Mitteilung nach dem Urteil aber trotzdem von einem »juristischen Erfolg«. Der Urteilsv...
Artikel-Länge: 2562 Zeichen


