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Aus: Ausgabe vom 23.09.2025, Seite 8 / Abgeschrieben

VdK: Mehrheit wird nicht von Aktivrente profitieren

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Auf die ersten veröffentlichten Einzelheiten aus dem Referentenentwurf zur Aktivrente reagierte ­Verena Bentele, Präsidentin des ­Sozialverbands VdK, am Sonntag mit einer Stellungnnahme:

»Die Mehrheit der älteren Menschen, die im Ruhestand weiterarbeiten, werden von der Aktivrente nicht profitieren. Sie sind entweder selbstständig tätig oder machen dies als Minijob. Minijobber arbeiten jetzt schon weitgehend steuerfrei, denn der geplante Freibetrag in Höhe von 24.000 Euro wird nur auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewährt.

Die geplante Aktivrente ist für gesunde Menschen in wenig belastenden Berufen, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten wollen, eine attraktive Fördermaßnahme. Als Einzelmaßnahme wird sie statt zusätzlichen Arbeitsplätzen vor allem Mitnahmeeffekte und massive Steuerausfälle produzieren und dem Fachkräftemangel in nur geringem Maße entgegenwirken.«

Im Rentenzugangsjahr 2023 mussten 15 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner aus gesundheitlichen Gründen in eine Erwerbsminderungsrente gehen sowie sechs Prozent in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Insgesamt gingen 36 Prozent mit Abschlägen in Rente. Ältere, die wegen Krankheit, der Pflege von Angehörigen oder körperlich schwerer Arbeit nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, werden von den geplanten Maßnahmen der Koalition nicht erreicht.

Verena Bentele: »Wer ältere Fachkräfte weiter im Arbeitsmarkt halten will, sollte nicht Steuern senken, sondern muss altersgerechte Arbeitsplätze schaffen und in die Gesundheit der älteren Generation investieren, damit mehr Menschen gesund bleiben bis ins Rentenalter. Ich fordere von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie der Bundesregierung ein Aktionsprogramm für gute und gesunde Arbeit im Alter sowie einen Ausbau der Rehamaßnahmen für ältere Beschäftigte. Diese müssen den Gesundheitszustand von älteren Menschen verbessern, Weiterbildung im Alter fördern und Pflegeverpflichtungen, vor allem von älteren Frauen, berücksichtigen.

Der Sozialverband VdK bleibt Fürsprecher derjenigen älteren Menschen, denen aufgrund von gesundheitlichen und pflegerischen Belastungen, wegen Arbeitslosigkeit oder schwerer körperlicher oder psychisch belastender Arbeit, die Möglichkeit länger zu arbeiten verwehrt bleibt.

Die Bundesregierung wird aus Gründen der verwaltungstechnischen Vereinfachung darauf verzichten, Alterseinkommen zu überprüfen. So können auch Pensionäre oder ehemalige Selbstständige, die keine gesetzliche Rente beziehen, im Alter 2.000 Euro steuerfrei zu ihren Bezügen hinzuverdienen. Das schafft einen weiteren Flickenteppich und öffnet Tür und Tor für Klagen: Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und das daraus abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit werden mit der Aktivrente offensichtlich verletzt.

Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zerstreut und läuft sehenden Auges in eine Klagewelle. Die demographischen Herausforderungen, vor denen unsere Sozialversicherungen stehen, wären leichter zu lösen, wenn endlich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus Steuermitteln finanziert würden.«

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