Antifaschistischer Dachverband protestiert gegen Trumps Drohung, Antifa zu verbieten
Der Generalsekretär des internationalen Dachverbandes Féderation Internationale des Résistants – Association Antifasciste (FIR), Ulrich Schneider, protestierte am Donnerstag gegen die Ankündigung von US-Präsident Trump, die »Antifa« zu verbieten:
(…) Antifa ist weder kriminell noch terroristisch. Antifaschismus steht für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Frieden.
Erneut erklärt US-Präsident Donald Trump, er werde die »Antifa« als terroristische Organisation verbieten. Dies kündigte er auch im Frühjahr 2020 an, nach dem Tod von George Floyd durch einen Polizeieinsatz. Auf die weltweiten Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt reagierte er mit der Denunziation derjenigen, die protestierten und für Freiheit und Demokratie eintraten.
Das Gleiche können wir in Ungarn beobachten, wo ein ungarisches Gericht deutsche und italienische Antifaschisten beschuldigt, eine terroristische Vereinigung gegründet und versucht zu haben, einen ungarischen Neofaschisten zu ermorden. Auch hier erlebt man, dass die »Antifa« kriminalisiert werden soll.
Die FIR, die 75 Jahre alte Dachorganisation von Veteranen des antifaschistischen Kampfes, Partisanen, Deportierten und heutigen Antifaschisten und ihre Mitgliedsverbände verurteilen solche Versuche und stehen ein für Demokratie, Gewaltfreiheit, Freiheit und das politische Vermächtnis der ehemaligen Veteranen. Wir betonen erneut: Antifaschismus ist kein Terrorismus – gegen Rassismus und Gewalt hilft nur Gerechtigkeit!
Der Berliner Rechtsanwalt Benjamin Düsberg informierte über einen am Freitag auf einer Pressekonferenz vorgestellten Strafantrag gegen Mitglieder der alten und neuen Bundesregierung sowie Wirtschaftsvertreter wegen Unterstützung des Völkermords in Gaza:
Am 16. September 2025 ist die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Staat Israel verantwortlich ist für die Begehung eines Genozids in Gaza.
Da die massive Unterstützung durch die Lieferung von Waffen und anderen Rüstungsgütern aus Deutschland die israelische Kriegführung im Gazastreifen ganz erheblich gefördert und teilweise erst ermöglicht hat, besteht eine auch individuelle völkerstrafrechtliche Verantwortung der in unserem Strafantrag beschuldigten Personen – wegen der Genehmigung und Durchführung von Waffenlieferungen an Israel. Der Vorwurf lautet Beihilfe zum Genozid, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§§ 6, 7 und 8 VStGB i. V. m. § 2 VStGB und § 27 Abs. 1 StGB).
Der Strafantrag richtet sich konkret gegen Olaf Scholz, Bundeskanzler a. D.; Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen a. D.; Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz a. D.; Friedrich Merz, Bundeskanzler; Dr. Johann Wadephul, Bundesminister des Auswärtigen; Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie; Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung; Dr. Jörg Stratmann, Geschäftsführer der Rolls-Royce Solutions GmbH; Herrn Dr. Alexander Sagel, Vorstandsvorsitzender der Renk Group AG seit 1. Februar 2025; Frau Susanne Wiegand, Vorstandsvorsitzende der RENK Group AG bis 31. Januar 2025; Michael Humbek, Geschäftsführer der Dynamit Nobel Defence GmbH.
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