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Aus: Ausgabe vom 17.09.2025, Seite 2 / Ausland
Anschlag auf Ostseepipeline

Auslieferung angeordnet

Italien: Ukrainer soll wegen Anschlag auf Ostseepipeline überstellt werden
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Empfangsbereit: Diese Rohrsysteme sind Teil der Gasstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 (Lubmin, 28.9.2022)

Drei Jahre nach der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines laufen die Ermittlungen, von denen die Öffentlichkeit erfährt, vor allem in eine Richtung: Angeblich soll eine Gruppe von ukrainischen Saboteuren den Anschlag verübt haben. Einem der Verdächtigen droht nun die Auslieferung an die Bundesrepublik. Am Dienstag hat ein Gericht im norditalienischen Bologna die Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers Sergij K. angeordnet. Der Ukrainer bestreitet jedoch, Teil der Gruppe zu sein, die die Pipelines 2022 gesprengt haben soll. Das teilte K.s Anwalt, Nicola Canestrini, der Nachrichtenagentur AFP mit. K. werde gegen seine Auslieferung vor dem Kassationsgerichtshof, dem obersten Gericht Italiens, in Berufung gehen.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 21. August die Festnahme des aus der Ukraine stammenden mutmaßlichen Koordinators der Sprengung in Italien gemeldet. Die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee waren für den Transport von russischem Erdgas nach Deutschland gebaut worden. Im September 2022 wurden sie durch Sprengsätze schwer beschädigt. Die Leitungen waren damals nicht in Betrieb.

Anwalt Canestrini warf der italienischen Justiz am Dienstag »gravierende Verletzungen der Grundrechte« seines Mandanten vor und forderte eine »gerichtliche Überprüfung«. Seinem Mandanten sei es nicht gestattet worden, »persönlich an seinen Anhörungen teilzunehmen oder vollständige Einsicht in die deutschen Verfahrensakten zu nehmen«. Der Jurist warf dem Gericht zudem vor, dass die Übersetzung während der Anhörungen »völlig unzureichend« gewesen sei und dadurch »die effektive Verteidigung erheblich beeinträchtigt« worden sei.

Der »militärische Charakter der vorgeworfenen Handlungen« begründe nach dem »Völkergewohnheitsrecht« eine »funktionelle Immunität«, die auch im Auslieferungsverfahren zu beachten sei. Zudem verwies Canestrini darauf, dass K. zum Zeitpunkt der Tat den ukrainischen Streitkräften angehört habe und dies »zwingend berücksichtigt« werden müsse. Auch gebe es das »konkrete Risiko« einer Verletzung weiterer Rechte, etwa dass Sergij K. im Falle einer Überstellung »unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbehandlungen ausgesetzt« werde. Italienische Polizisten hatten K. in der norditalienischen Provinz Rimini festgenommen. In San Clemente habe er zusammen mit seiner Familie ein paar Tage in einem Bungalow verbracht. (AFP/jW)

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