Wer kann sich Betriebsrenten leisten?

Die Sprecherin für Rentenpolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, Sarah Vollath, erklärte am Mittwoch zum Gesetz über die Förderung von Betriebsrenten, das an diesem Tag dem Kabinett vorlag:
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, wäre ein grundsätzliches Umdenken in unserer Rentenpolitik nötig. Indem die Regierung die bisherige Regelung aufweicht, um höhere Renditen zu erzielen, bereitet sie die Grundlage dafür, mit den Renten vieler Menschen in Deutschland zu zocken. Als Linke stellen wir uns dagegen: Alterssicherung darf kein Zockergeschäft sein!
Wer zusätzlich betrieblich vorsorgen kann und will, soll das gerne tun. Dann brauchen wir aber mindestens eine paritätische Finanzierung: Beschäftigte müssen stärker entlastet werden und Arbeitgeber:innen müssen ihrer sozialen Verantwortung endlich nachkommen.
Gerade bei Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht der Gesetzesvorschlag schlichtweg an der Lebensrealität vorbei. Sie können die hohen Kosten für zukünftige Absicherungen nicht stemmen, wenn das Geld schon jetzt durch gestiegene Lebenshaltungskosten und stagnierende Löhne nicht reicht. Gerade einmal 52 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2024 eine betriebliche Altersvorsorge und nur 17 Prozent sorgten sowohl betrieblich als auch privat vor. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nur mit einer zusätzlichen Betriebsrente im Alter gut leben können. Das muss und kann die gesetzliche Rente allein schaffen. Dafür wäre aber eine umfangreiche Rentenreform nötig, und davor verschließt die Bundesregierung völlig die Augen.
Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung außerdem eine Änderung des Lieferkettengesetzes: Berichtspflichten werden ausgesetzt und Sanktionen bei Rechtsverletzungen eingeschränkt. Dazu nahm Franziska Humbert, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam, in einer Pressemitteilung Stellung:
Was nützt ein Gesetz, wenn es nicht durchgesetzt wird? Ohne angemessene Sanktionsmöglichkeiten werden Unternehmen sich nicht an dieses Gesetz halten, die bisher erzielten Fortschritte für Menschenrechte und Umwelt wären damit hinfällig. Mit der nun beschlossenen Änderung verstößt die Bundesregierung außerdem gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot, das eine Absenkung des menschenrechtlichen Schutzniveaus untersagt.
Außer der inhaltlichen Verwässerung sieht Oxfam auch den Prozess der Änderung äußerst kritisch. Die Bundesregierung hat die Frist für Stellungnahmen für den Gesetzentwurf im Vorfeld auf einen einzigen Tag verkürzt – echte demokratische Beteiligung ist so nicht möglich.
Aktuell liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Beschwerden von Oxfam wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen auf Bananenplantagen gegen Edeka und Rewe vor. Durch die Abschwächung des Gesetzes könnten die Konzerne nun sanktionsfrei davonkommen und die Betroffenen blieben auf der Strecke.
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