Ein todsicheres Geschäft
Von Gudrun Giese
Die Rekonversion der bundesdeutschen Wirtschaft schreitet zügig voran – von Zivil- hin zu Rüstungsgütern. Der Kölner Motorenbauer Deutz hat am Dienstag bekanntgegeben, die Sobek Group zu kaufen, die auf die Produktion von elektrischen Antriebssystemen für Drohnen spezialisiert ist. Anteilseigner von Deutz zeigten sich über dessen Einstieg ins Rüstungsgeschäft erfreut und sorgten für einen Anstieg der Aktie im vorbörslichen Handel um 5,1 Prozent, wie Reuters gleichentags meldete.
Deutz-Unternehmenschef Sebastian C. Schulte hatte erklärt, der kreditfinanzierte Erwerb der Sobek Group ermögliche »direkten Zugang zum stark wachsenden Verteidigungsmarkt« und schaffe damit die Basis, »diesen auch über den Einsatz klassischer Antriebe hinaus strategisch zu erschließen«. Damit werde Deutz unabhängiger vom zyklischen Geschäft mit Verbrennungsmotoren. Zum Kaufpreis äußerte sich das Unternehmen nicht konkret. Er wird allerdings laut Reuters auf bis zu 132 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzierung der Übernahme sei durch Kreditlinien abgesichert, heißt es in einer Erklärung von Deutz. Außerdem erwäge das Unternehmen »bei geeigneten Marktbedingungen« eine Kapitalerhöhung von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts.
Aus Sicht von Deutz-Vorstandschef Schulte ein todsicheres Geschäft, denn »die Nachfrage nach militärischen Drohnen wird weiter zunehmen«. Gemeinsam mit Sobek positioniere sich Deutz nun frühzeitig als »relevanter Systempartner in einem noch jungen, stark wachsenden Markt«. Die Technologie überzeuge durch Leistungsdichte, hohe Energieeffizienz und präzise Steuerbarkeit, was für moderne Drohnenanwendungen – gemeint ist vor allem Krieg – entscheidend sei. Sobek beliefere bereits »führende europäische Drohnenhersteller« und sei wichtiger Zulieferer in einem »neuen europäischen Ökosystem, das im Defense-Tech-Bereich entsteht«, so der Wortlaut der Deutz-Mitteilung, womit nun Ökosysteme zeitgeistgerecht umgedeutet wären.
Die Sobek Group mit Hauptsitz im baden-württembergischen Hirschberg hat etwa siebzig Beschäftigte an drei Standorten. 2025 werde ein Betriebsgewinn vor Steuern und Abschreibungen von zehn bis zwölf Millionen Euro erwartet, hieß es. Der Kaufpreis für Deutz könne etwa das Elffache dieses Wertes umfassen, also bis zu 132 Millionen Euro. Außer elektrischen Antriebssystemen für Drohnen stellt das Unternehmen Elektromotoren und Steuerungselektronik für die Formel 1 und Formel E sowie für Luft- und Raumfahrt her. Auch diese Geschäftszweige will Deutz ausbauen.
Noch am Freitag hatten rund 140 Mitstreiter des Bündnisses »Rheinmetall entwaffnen« versucht, das Logistikzentrum der Deutz AG in Köln-Kalk zu blockieren. Die Aktivisten hatten den Wiedereinstieg ins Rüstungsgeschäft des Unternehmens kritisiert. Schließlich habe Deutz sich schon im Ersten und Zweiten Weltkrieg an »Großmachtbestrebungen des deutschen Kapitals« beteiligt, teilte »Rheinmetall entwaffnen« mit. Die Abschlussdemonstration zum einwöchigen Protestcamp des Bündnisses hatte die Polizei am vergangenen Wochenende gewaltsam aufgelöst.
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Leserbrief von Ludger Klus aus 19273 Groß Kühren (3. September 2025 um 09:02 Uhr)Die Zustimmung für das Berliner Blackrock-Regime unter Merz liegt bei unter 30 Prozent. Und: Knapp 15 Prozent der Personen im wehrpflichtigen Alter (18- bis 45jährige) würden für dieses Deutschland zu den Waffen greifen. Dennoch steht ihre Verweigerung nicht unter dem Schutz des GG in seiner aktuellen Fassung. Eine allgemeine Zwangsrekrutierung für Frauen und Männer wird kommen. Noch ist sie mit einfacher Gesetzgebung möglich. Daher Art. 4, Abs. 3 des GG jetzt ändern: Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden. Jetzt Petition unterstützen: Sagt NEIN! – Gegen neue Zwangsrekrutierung für Frauen und Männer! www.openpetition.de/!qnmdb Gemäß Art. 87a GG stellt Deutschland Streitkräfte auf zur Landesverteidigung. Nicht zur Verteidigung von was auch immer in der Ukraine oder anderswo. Im Zwei-plus-vier-Vertrag hat Deutschland sich verpflichtet, dem Frieden zu dienen und seine Waffen nur im Rahmen der UN-Charta einzusetzen. Die Ukraine und Israel stehen nicht unter besonderem Schutz der UNO!
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