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Aus: Ausgabe vom 29.08.2025, Seite 14 / Medien
Gmail-Konto nicht mehr nötig

Teilerfolg gegen Google

Techkonzern darf eigenen E-Mail-Service nicht bevorzugen. Landesgericht gab Klagen von konkurrierenden Maildiensten recht
Von Sebastian Edinger
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Nicht mehr nötig: Gmail-Konto, um gängige Programme auf Android-Handy nutzen zu können

Die US-amerikanische Techfirma Google darf künftig bei der Einriwchtung von Android-Smartphones ihren eigenen Mailservice Gmail nicht mehr gegenüber anderen Providern bevorzugen. Bisher ist es faktisch unmöglich, Dienste wie Android OS, Google Play, Chrome oder Youtube auf dem Handy zu nutzen, ohne einen Gmail-Account anzulegen. Dies diskriminiere andere Anbieter, urteilte nun die für Handelsstreitigkeiten zuständige 12. Zivilkammer des Landesgerichts Mainz. Der Konzern müsse das Erstellen von Nutzerkonten für die vielfältigen Dienste des Google-Imperiums mit Mailadressen alternativer Anbieter gleichberechtigt zulassen.

Das Urteil geht auf eine Klage von der 1 & 1 Mail & Media GmbH, dem Mutterkonzern der Maildienste GMX und Web.de, vom Oktober 2024 zurück. Rechtsgrundlage ist der Digtial Markets Act (DMA) mit dem die EU die Marktmacht der großen Techfirmen begrenzen will. Artikel 5 des Gesetzes regelt unter anderem, dass so genannte Gatekeeper – Betreiber von Plattformen mit marktbeherrschender Stellung – von gewerblichen Nutzern oder Endnutzern nicht verlangen dürfen, sich für bestimmte Dienste zu registrieren, um »zentrale Plattformdienste des Gatekeepers nutzen, darauf zugreifen, sich bei diesen anmelden oder sich bei diesen registrieren zu können«.

Die Vertreter von 1 & 1 hatten argumentiert, wer für die Nutzung wesentlicher Onlinedienste ein Gmail-Konto anlegen müsse, habe kaum Anreize, ein weiteres E-Mail-Konto bei einem alternativen Anbieter einzurichten. Google missbrauche seine Marktmacht, um Wettbewerber zu diskriminieren. Dem pflichteten die Richter am Landgericht Mainz bei und forderten von Google unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, das diskriminierende Verhalten beim Anlegen von Google-Konten für die besagten Dienste zu unterlassen. Es handelt sich um eines der ersten Urteile im Rahmen der Durchsetzung des DMA in Deutschland.

Im Laufe des Verfahrens hatte Google die Option eingeführt, mit einer Telefonnummer ein Google-Konto anzulegen. Jedoch wurden hierbei im Hintergrund automatisch Gmail-Adressen eingerichtet, weswegen die Mainzer Richter damit nicht zufrieden waren. Auch die theoretisch bestehende Möglichkeit, über Umwege am Webbrowser mit einer anderen Mailadresse ein Google-Konto anzulegen, reiche nicht aus, um den Vorgaben des EU-Digitalgesetzes zu genügen. Nun sei zu hoffen, »dass Google die richtigen Schlüsse zieht und die Vorgaben umsetzt, zum Beispiel durch einen Choice-Screen, der Nutzenden direkt bei der Anmeldung die Einrichtung neuer E-Mail-Adressen unterschiedlichster Anbieter ermöglicht«, sagte 1 & 1-Anwalt Christian Karbaum.

»Der DMA zeigt Wirkung«, gab sich der Kartellrechtsexperte zufrieden mit dem Verlauf des Verfahrens. Es sei gelungen, »auf Basis des DMA umfassende Öffnungen der Einrichtungsprozesse von Android, Google Play, Youtube und Chrome durchzusetzen und die Koppelung mit Gmail zu durchbrechen.« Zudem sei erkennbar, dass die Durchsetzung des Digitalgesetzes in der BRD funktioniere: GMX und Web.de hätten in einem der allerersten Verfahren zur DMA-Durchsetzung »in nur zehn Monaten ein Urteil des LG Mainz erreicht, das Google die unzulässigen Koppelungen verbietet, obwohl sich Google massiv zur Wehr gesetzt und immer wieder auf die Kommission verwiesen hat«, lobte Karbaum. Der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau, sprach von einem »guten Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher«.

Vollständig zufrieden dürfte die Klägerseite wohl eher nicht sein: Andere gegen Google vorgebrachte Anklagepunkte wurden im gleichen Verfahren von den Richtern abgewiesen, weswegen 1 & 1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss. So konnten sich auch die Google-Vertreter öffentlich zufrieden zeigen. Allerdings sei man jedoch besorgt, »dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt«, hieß es aus der Konzernzentrale. Google klagte standesgemäß: Solche Entscheidungen führten zu noch mehr Bürokratie – »und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern«.

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