ATTAC gewinnt endgültig Rechtsstreit um Aktenfreigabe gegen Finanzministerium

Die globalisierungskritische NGO ATTAC informierte am Donnerstag über ihren endgültig gewonnenen Rechtsstreit gegen das Bundesfinanzministerium:
Mehr als zehn Jahre nach der Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit hat ATTAC den Rechtsstreit um Transparenz in dem Verfahren in letzter Instanz weitestgehend gewonnen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das für ATTAC günstige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom April 2024 zurückgewiesen. Damit steht endgültig fest: Das Bundesfinanzministerium (BFM) muss dem Netzwerk für globale Gerechtigkeit weitere Dokumente übergeben, in denen es um den »Fall ATTAC« geht.
Besonders interessant unter den Dokumenten, in die das Bundesfinanzministerium ATTAC nun Einblick gewähren muss, sind sogenannte Sprechzettel, die darüber Aufschluss geben, wie Vertreter*innen des Ministeriums die Bundestagsabgeordneten etwa im Haushaltsausschuss über den Fall ATTAC informierten. Auch den Protokollentwurf einer Sitzung des Bundestagshaushaltsausschusses, in der der »Fall ATTAC« besprochen wurde, muss es herausgeben. Das BMF hielt diese bisher mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundestages zurück. Für die Richter*innen aller Instanzen hingegen ist klar, dass das Recht auf Informationsfreiheit höher wiegt als eine Geschäftsordnung.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs 2019, in dem dieser ATTAC die Gemeinnützigkeit absprach, hatte das Netzwerk Akteneinsicht beantragt. ATTAC wollte unter anderem Aufschluss über die Kommunikation zwischen dem für den »Fall ATTAC« zuständigen Mitarbeiter im Bundesfinanzministerium und dem damaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs erhalten. Beide Männer sitzen gemeinsam im Vorstand des wirtschaftsnahen Lobbyvereins »Institut für Steuern und Finanzen«.
Doch das Bundesfinanzministerium verweigerte die Herausgabe der Akten. Erst als ATTAC klagte, gab das BMF 2021 einige Schriftstücke heraus. Zentrale Dokumente blieben jedoch unkenntlich gemacht. (…) »All die Jahre lang hat das BMF versucht, seinen Einfluss auf den ›Fall ATTAC‹ und dessen verheerende Konsequenzen für die gesamte Zivilgesellschaft herunterzuspielen. Heute ist klar erkennbar: Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von ATTAC war der Grundstein, auf dem die aktuelle, extrem rechte Hetzkampagne gegen NGOs aufbaut«, sagt Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von ATTAC. (…)
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) in NRW rief am Mittwoch zum Verweigern des neuen Wehrdienstes auf:
(…) »Menschen zum Krieg und zum Töten zu zwingen, ist ein Verbrechen gegen die Menschheit. Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen, daher ist die Vorbereitung der Wehrpflicht mit dem Ziel, die Bundeswehr in noch mehr Kriege zu entsenden, inakzeptabel. Während niemand das Recht hat, Gehorsam zu fordern, bleibt Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht«, sagt Benno Malte Fuchs, der neue Landesgeschäftsführer der DFG-VK NRW.
Die DFG-VK NRW ruft jetzt bereits dazu auf, aktiv den Kriegsdienst zu verweigern, kein Teil der Kriegsmaschinerie zu werden und nicht mitzumachen bei der Ausbildung zum Töten. Täglich erreicht sie neue Anfragen zur Kriegsdienstverweigerung. Zur Unterstützung bietet sie KDV-Beratung an (...).
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