Köln: Protestcamp darf stattfinden
Münster. Das antimilitaristische »Rheinmetall entwaffnen«-Camp in Köln darf stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit eine Entscheidung der Polizei Köln und des Verwaltungsgerichts Köln gekippt. Die Behörden hatten das Camp verboten, und das Verwaltungsgericht hatte das Verbot in erster Instanz für rechtmäßig erklärt. Das war rechtswidrig, befand das OVG. In der Begründung hieß es am Sonnabend, das Verbot habe »die Versammlungsfreiheit des Antragstellers verletzt«. Im Protestcamp seien Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. »Hiervon geht keine Gefahr aus.« Luca Hirsch von »Rheinmetall entwaffnen« nannte den »politisch motivierten Verbotsversuch« eine »Frechheit«. Das Bündnis will vom 26. bis 31. August im Kölner Grüngürtel gegen die Waffenindustrie protestieren. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Anton-Wilhelm-Amo-Straße
vom 25.08.2025 -
Arme in den Knast
vom 25.08.2025 -
Hetze, Schläge, Feuer
vom 25.08.2025 -
Streik von Lieferando-Fahrern
vom 25.08.2025 -
Re-Reform im Krankenhaus
vom 25.08.2025