Zum Inhalt der Seite

US-Investor darf bei Techem einsteigen

Bonn. Der US-Kapitalgeber TPG darf beim in der BRD ansässigen Energieunternehmen Techem einsteigen, ohne dafür ein Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts durchlaufen zu müssen. Das erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch. Ein Verfahren sei nur angezeigt, wenn durch die Minderheitsbeteiligung die Möglichkeit zu einem wettbewerblich erheblichen Einfluss eröffnet werde. Techem mit Sitz im hessischen Eschborn beschäftigt rund 4.300 Menschen in 18 Ländern. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2025, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!