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Rechtsprechung

Straflose Satire

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Comedian Sebastian Hotz alias El Hotzo vom Vorwurf freigesprochen, das Attentat auf Donald Trump vor einem Jahr gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Dazu sei der Post des 29jährigen auf der Plattform X nicht geeignet gewesen, sagte Richterin Andrea Wilms in ihrer Urteilsbegründung. Es handele sich um »straflose Satire«, auch wenn die Äußerungen möglicherweise geschmacklos gewesen seien. »Man muss sich streiten können über gute und schlechte Meinungen.« Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine »milde Geldstrafe« in Höhe von 6.000 Euro gefordert. »Auch Satiriker stehen nicht über dem Gesetz«, sagte er. Die Posts fielen unter die sogenannte Hasskriminalität und seien unter anderem wegen ihrer Breitenwirkung – Hotz hat rund 740.000 Follower auf X – geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Es werde so ein Klima geschaffen, in dem Angriffe auf staatliche Funktionsträger gedeihen könnten. Hotz selbst sagte, er sei als Satiriker »ein bisschen unseriöser« als viele seiner Kollegen. Doch wenn ein Satiriker sich äußere, sei dies als Witz zu verstehen. Vor einem Jahr hatte im US-Staat Pennsylvania ein Attentäter auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr getroffen. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet. In einem Post verglich Hotz die Schüsse auf Trump mit dem »letzten Bus« und kommentierte: »Leider knapp verpasst.« Ergänzend schrieb er: »Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.« Die kritisierten Beiträge löschte Hotz kurz darauf, doch ein Shitstorm brach in den Onlinemedien los, und es gab etliche Strafanzeigen gegen ihn. Eine unmittelbare Konsequenz war, dass der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Zusammenarbeit mit Hotz beim Jugendsender Fritz beendete. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2025, Seite 11, Feuilleton

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