Milliardenkredite für Rüstung: EU-Parlament klagt vor EuGH

Brüssel. Weil es sich bei der Entscheidung für ein Milliardendarlehen zu Aufrüstungszwecken übergangen sieht, klagt das EU-Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Mitgliedstaaten. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments habe einstimmig die Erhebung einer Nichtigkeitsklage beschlossen, teilte der EU-Abgeordnete René Repasi (SPD) mit. Er ist Sprecher der Sozialdemokraten im Rechtsausschuss und federführend zuständig für Klagen des EU-Parlaments vor dem EuGH.
Die Mitgliedstaaten hatten das Programm mit einem EU-Kreditvolumen von 150 Milliarden Euro Ende Mai verabschiedet – auf Basis von Artikel 122 des EU-Vertrags und damit auf einer Rechtsgrundlage für Notfallsituationen, die eine Beteiligung des EU-Parlaments ausschließt.
Das Geld soll in Form von Darlehen bereitgestellt werden, die über den EU-Haushalt abgesichert werden. Es soll Ländern etwa den Kauf zusätzlicher Luftverteidigungssysteme und Munition ermöglichen. Den Vorschlag für das neue Finanzierungsinstrument hatte im März die EU-Kommission gemacht.
Repasi sagte weiter, die Einschätzung der juristischen Fachgremien sei eindeutig: Der Rechtsausschuss wie auch der juristische Dienst des Parlaments wiesen die Anwendung von Artikel 122 des EU-Vertrags klar zurück. Der Artikel ermöglicht Notmaßnahmen bei Versorgungsengpässen. »Die EU-Kommission konnte nicht überzeugend darlegen, warum sie nicht auf eine andere Rechtsgrundlage zurückgreift, die das Parlament miteinbezieht«, sagte Repasi. Deshalb sei es richtig und notwendig, dass das EU-Parlament den Weg vor den Europäischen Gerichtshof beschreite und seine Beteiligungsrechte verteidige.
Hintergrund des Projekts mit dem Namen »SAFE« (Security Action for Europe) sind die derzeitigen, ausdrücklich gegen Russland gerichteten, Aufrüstungsbemühungen in Europa.
Bei einer Nichtigkeitsklage überprüft der EuGH Rechtsakte, die von den verschiedenen EU-Organen erlassen werden. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, wäre das verabschiedete Programm hinfällig. Sollten die Mitgliedstaaten »SAFE« erneut auflegen wollen, müssten sie dann die Vorgaben des Gerichts berücksichtigen – möglicherweise auch eine stärkere Beteiligung des Parlaments. (dpa/jW)
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