Ungarn: »Aufhebung« der Staatsbürgerschaft möglich
Budapest. Mit den Stimmen der rechten Regierung hat das ungarische Parlament am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das es ermöglicht, die Staatsbürgerschaft mancher Doppelstaatsbürger »aufzuheben«. Dies soll der Regierung erlaubt sein, wenn entsprechende Personen »ein Verhalten an den Tag legen, das die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die nationale Sicherheit Ungarns gefährdet«, wie das Gesetz festhält. Das gilt auch, wenn der oder die Betroffene »im Interesse einer fremden Macht oder einer fremden Organisation tätig ist«. Die maximale Dauer des Entzugs ist auf zehn Jahre befristet. (dpa/jW)
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