»Hofnarr«-Vorwurf: Keine juristischen Folgen für Scholz

Berlin. Die abwertenden Äußerungen von Exbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gegenüber Berlins Exkultursenator Joe Chialo (CDU) haben keine strafrechtlichen Folgen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Vorfall bereits im März eingestellt, wie ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mitteilte. Es bestehe kein Anfangsverdacht gegen Scholz, der weiterhin Abgeordneter des Bundestags ist. Geprüft wurde unter anderem, ob eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung vorliegen könnte oder üble Nachrede und Verleumdung.
Kurz vor der Bundestagswahl im Februar hatte Scholz nach einem Medienbericht bestätigt, bei einer privaten Feier den Begriff »Hofnarr« für Chialo verwandt zu haben. Von CDU-Seite wurde ihm Rassismus vorgeworfen, was Scholz strikt zurückwies. Chialo empfand die Äußerungen, die in einem Gespräch mit Scholz fielen, nach eigenen Angaben als »herabwürdigend und verletzend«. Nach einem Telefonat mit Scholz sei die Angelegenheit für ihn aber erledigt gewesen.
Auch wenn der Betroffene auf eine Anzeige verzichtet, kann die Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine mögliche Strafbarkeit prüfen. In diesem Fall verneinte sie diese. Aus der »maßgeblichen Sicht eines verständigen und zur Gesamtbetrachtung bereiten Beobachters« sei die Wortwahl von Scholz »jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit als abschätzige Äußerung in Bezug auf die Hautfarbe des Senators zu verstehen«, sagte der Behördensprecher. Letztlich sei die Äußerung »nicht als Kritik an dem Senator, sondern vielmehr an der Partei CDU zu verstehen«. (dpa/jW)
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