Cash and Carry in Berlin
Von Nico Popp
Spenden an Parteien haben eine politische Wirkung – deshalb gibt es sie. Manchmal haben sie auch Nebenwirkungen, nämlich dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die für diesen Strang der Parteienfinanzierung eingeführten Benimmregeln vom Spender, von der bedachten Partei oder von allen Beteiligten zusammen verletzt worden sind. Der lange nicht eben öffentlichkeitsscheue Immobilienunternehmer Christoph Gröner kommt deswegen nun zu einem gewiss nicht geplanten Auftritt: Am 28. August soll er als Zeuge vor dem Berliner Verwaltungsgericht aussagen.
Am Donnerstag hat das Gericht über eine Klage der PARTEI gegen die Bundestagsverwaltung verhandelt. Hintergrund ist eine Großspende Gröners in Höhe von rund 800.000 Euro, die 2020, also im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl 2021, an den Berliner Landesverband der CDU ging. Freimütige Äußerungen Gröners (»Ich habe der CDU drei Bedingungen gesetzt«) hatten damals den Verdacht aufkommen lassen, dass für diese Spende Gegenleistungen erwartet wurden. Eine rote Linie im Parteienrecht: Das Einfordern und/oder Zusagen von politischen Entscheidungen gegen Cash ist nicht gestattet.
Die PARTEI will erreichen, dass die Spende als rechtswidriger Verstoß gegen das Parteiengesetz eingestuft und die Bundestagsverwaltung – die diesen Verdacht 2023 unter Berufung auf eine Stellungnahme der CDU und ohne Befragung Gröners zurückgewiesen hatte – gezwungen wird, eine Strafzahlung in Millionenhöhe gegen die CDU zu verhängen. Die Vorsitzende Richterin Erna Xalter bezeichnete die »Sache« am Donnerstag als »noch nicht entscheidungsreif«. Sie will klären, welche Erwartungen Gröner mit der Spende verbunden hat. Dabei soll nun Gröner höchstpersönlich helfen. Er und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, 2020 Chef des Landesverbandes, haben bestritten, dass bei dieser Spende ein Fall von Einflussnahme vorliegt.
Für die Kläger und die kritische Öffentlichkeit ist der Zwischenstand ein kleiner Erfolg: Die Verschränkung der Interessen von einzelnen Kapitalisten mit der Finanzierung bürgerlicher Parteien ist in deutschen Gerichtssälen eher selten von Interesse.
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