Zum Inhalt der Seite

Neonazi Liebich muss ins Gefängnis

Naumburg. Neonazi Marla-Svenja Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg am vergangenen Mittwoch gekommen. Eine Revision der Verteidigung wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und nicht anfechtbar. Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem Landgericht Halle gescheitert. Liebich legte Revision ein. Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.05.2025, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!