Erst Abmahnung, jetzt Klage

Die AfD in Brandenburg geht gerichtlich gegen die Einstufung der Landespartei als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« vor. Klage und Eilantrag sollten am Dienstag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht werden, wie der Landesverband am Montag mitteilte. Damit will die AfD erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt und zurückgenommen wird. Der brandenburgische Inlandsgeheimdienst hatte die Bewertung des AfD-Landesverbands vom »Verdachtsfall« zur »gesichert rechtsextremistischen Bestrebung« verschärft, was am 7. Mai bekannt wurde. Die AfD richtete zunächst eine Abmahnung an das Innenministerium und setzte eine Frist bis Montag. Die Klage ist nun der nächste Schritt der Partei.
Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) hatte Verfassungsschutzchef Jörg Müller vor rund zwei Wochen entlassen, weil sie nach eigenen Aussagen von der Entscheidung zur Hochstufung der AfD erst Wochen später unterrichtet wurde. An der Glaubwürdigkeit ihrer Darstellung gab es allerdings Zweifel – und nach mehreren Medienberichten Hinweise, dass sie tatsächlich vorher informiert worden war, aber die Hochstufung der Landes-AfD habe bremsen wollen. Der Streit zwischen Lange und Müller und die Absetzung des Behördenleiters hatte den Druck auf Lange innerhalb der eigenen Partei zuletzt immer mehr vergrößert. Die Politikerin, die als eine der engsten Vertrauten des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) galt, ist dann am Freitag zurückgetreten. Ihr Nachfolger soll der frühere Linke-Politiker und jetzt parteilose Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), René Wilke, werden. Das teilte die Brandenburger Staatskanzlei am Montag mit. Vereidigt werden soll dieser dann am Donnerstag. Wilke war erst im vergangenen Jahr aus der Linken ausgetreten. »Ich glaube schon, dass es eine Überraschung für viele ist, dass ich heute hier stehe«, sagte er in der Staatskanzlei. Sein Name war in den Spekulationen um die Lange-Nachfolge kaum aufgetaucht. Zudem wollte Wilke im kommenden Jahr erneut bei der Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt (Oder) antreten.
Die Befürworter eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD bewegen sich aus Sicht von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) argumentativ auf dünnem Eis. Es sei falsch zu glauben, mit dem Gutachten des Inlandsgeheimdiensts zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch habe man nun ausreichend Material für ein solches Verbot in der Hand, sagte Dobrindt bei der Vorstellung der Jahresstatistik zur politisch motivierten Gewalt in Berlin am Dienstag. Jenen, die sagten, »wenn es so ein Gutachten gibt, dann kann man sich doch darauf berufen und dann ein entsprechendes Verbotsverfahren anstrengen«, halte er entgegen: »Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend.« Denn das für die neue Einstufung erstellte Papier beschäftige sich primär mit der Frage, ob die AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße, so die Erklärung Dobrindts. In einem Verbotsverfahren müssten aber noch zwei weitere Elemente betrachtet werden: Liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat vor, und gibt es einen Angriff auf die Demokratie? Dazu sage aber das Gutachten nichts, urteilte der Politiker.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte am Wochenende bekräftigt, dass er – anders als Bundeskanzler und CDU-Parteichef Friedrich Merz – ein solches Verfahren für dringend geboten hält. »Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss«, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Allerdings könnte er über den Bundesrat selbst darauf hinwirken. Auch der Grünen-Kovorsitzende Felix Banaszak sprach sich deutlich für ein Verbotsverfahren aus: Dieser Weg sei wichtig, »bevor es zu spät ist«. (dpa/jW)
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