»Das ist die koloniale Rache«
Interview: Jörg Tiedjen
Im Herbst feiert Marokko den 50. Jahrestag des »Grünen Marsches«, einer riesigen Propagandaaktion, mit der das Königreich 1975 seine Ansprüche auf die Westsahara geltend machen wollte. Ist es Absicht, dass Ihr »Marsch für die Freiheit« gerade dieses Jahr stattfindet?
Nein, es ist Zufall, weil wir den Marsch schon im vergangenen Jahr machen wollten. Aber es passt gut, denn was in Wirklichkeit 1975 stattfand, das waren die marokkanische Invasion in der Westsahara und die Entstehung der Flüchtlingslager im algerischen Tindouf.
Ziel des Marsches ist die Freilassung der sahrauischen politischen Gefangenen aus marokkanischer Haft. Wie sieht das Programm aus?
Wir sind am 30. März in Ivry-sur-Seine aufgebrochen, wo ich wohne, und werden am 2. Juni in Kenitra ankommen. Ein besonderes Datum ist der 31. Mai. Dann wollen wir von Algeciras nach Tanger übersetzen. Der Marsch dauert zwei Monate, einen in Frankreich und einen in Spanien, unterwegs reisen wir mit verschiedenen Verkehrsmitteln von Ort zu Ort.
Warum geht es nach Kenitra?
In Kenitra ist mein Mann Naâma Asfari mit fünf weiteren sahrauischen Gefangenen inhaftiert. Insgesamt gibt es 33, die sich überwiegend in Marokko befinden, nicht in der Westsahara, bis auf einige Aktivisten aus Laâyoune in den besetzten Gebieten, die erst vor kurzem festgenommen wurden. Und so haben die meisten praktisch keinen Familienbesuch, weil es zu weit weg ist und zu teuer, und das macht es für die Gefangenen noch schwieriger. Sie sehen ihre Eltern nicht wieder, manche sind auch bereits gestorben. Sie sehen ihre Kinder nicht aufwachsen. Eine Inhaftierung außerhalb der Westsahara ist illegal. Doch in Marokko gilt die Devise: »Wir folgen hier nicht der UNO, wir folgen dem marokkanischen und nicht dem internationalen Recht.« Ein Gerichtspräsident hat das wörtlich gesagt.
Die größte Gruppe sind die 19 Gefangenen von Gdeim Izik, denen auch Naâma Asfari angehört …
Sie sind alle – oder fast alle, weil nicht alle zum fraglichen Zeitpunkt da waren – wegen ihrer Teilnahme an einer großen friedlichen Versammlung für Würde und Freiheit inhaftiert. Das war im Oktober 2010 zehn Kilometer von Laâyoune entfernt an einem Ort namens Gdeim Izik. Dort errichteten die Sahrauis ein riesiges Zeltlager. Die marokkanischen Behörden hatten das nicht vorausgesehen. Es hatte zuvor bereits kleine Versammlungen gegeben, die aber alle aufgelöst worden waren. In Gdeim Izik waren schließlich alle da, auch Sahrauis aus der Diaspora. Am Ende waren es geschätzte 20.000. Es gab ein Dialogkomitee, es wurden soziale Forderungen gestellt wie im »arabischen Frühling«, der marokkanische Innenminister reiste zweimal nach Laâyoune. Es war wirklich der letzte große Akt des Widerstands des sahrauischen Volkes.
Und so kam es, dass die marokkanische Armee das Lager umzingelte, und am Montag, dem 8. November 2010, um fünf Uhr morgens – es war also noch dunkel – begann der Horror mit Tränengas, Wasserwerfern und Hubschraubern mit Suchscheinwerfern. Sie griffen wie Robocops gekleidet an, obwohl sie unbewaffneten Familien gegenüberstanden. Dennoch soll es auf marokkanischer Seite elf Tote gegeben haben, auf der sahrauischen keinen einzigen. Es handelt sich um eine Zahl, die von den marokkanischen Behörden angegeben und nie überprüft wurde.
In der Stadt Laâyoune kam es zu einem Aufstand und zu wochenlangen Menschenjagden. Die Einsatzkräfte verhafteten bis zu 600 Zivilisten. Mein Mann wurde später wegen der Ereignisse verurteilt, aber er hatte sich bereits seit dem Vorabend in den Händen des marokkanischen Geheimdienstes DST befunden, seit er nach Laâyoune gekommen war, um Jean-Paul Lecoq zu empfangen, einen französischen kommunistischen Abgeordneten, der den Sahrauis seine Solidarität bekunden wollte, aber in Casablanca festgehalten und später abgeschoben wurde.
Naâma Asfari war fünf Tage lang verschwunden. Er wurde schließlich im Gefängnis von Laâyoune von Anwälten gesehen, aber sie durften nicht mit ihm sprechen. Er hatte den Oberkörper frei und trug Shorts und war übersät mit Spuren von Schlägen. Dann wurde er mit sechs anderen nach Rabat geflogen, wobei er weiterhin gefoltert wurde. Schließlich wurden sie in das Gefängnis von Salé gebracht und in Einzelhaft gesteckt. Diese Isolation dauerte ungefähr acht Monate.
Für mich war es ein Alptraum. Ich konnte Anfang Dezember dorthin reisen. Nachdem ich drei Tage lang auf eine Besuchsgenehmigung gewartet hatte, habe ich ihn ein paar Minuten lang gesehen, und er wusste nicht einmal die Namen der Kameraden, die mit ihm verhaftet worden waren. Für ihn war klar, dass man die offenkundigen Menschenrechtsverletzungen bei den internationalen Instanzen anzeigen müsse.
Das mit großem Erfolg, nur dass in Marokko selbst sich nichts änderte …
Wir haben allein drei Jahre lang auf den Prozess gewartet. Es waren 50 Beobachter aus aller Welt anwesend, und nein, es wurden keine Beweisstücke vorgelegt. Aufnahmen einer angeblichen Leichenschändung haben sich zum Beispiel als Fotomontagen erwiesen. Wir wissen auch nicht, wie viele Sahrauis damals getötet oder verletzt wurden, weil die Familien nichts sagten. Ich denke, sie hatten Angst.
Gab es denn eine Untersuchung etwa seitens der Vereinten Nationen?
Es gab den Marokkanischen Menschenrechtsverein AMDH und das Euromed-Netzwerk des verstorbenen Michel Tubiana. Es gab einen Bericht, aber der Militärrichter hat ihn nicht benutzt. Von Anfang an war schockierend, dass das Verfahren vor einem Militärgericht stattfand. Die Rechtfertigung bestand darin, dass die Angeklagten Soldaten getötet hätten. Abgesehen davon, war das Militärgericht viel sympathischer als das Gericht danach, weil man uns in die Nähe der Gefangenen gelassen hat. Aber, wie die Anwältin France Weyl in dem Film »Sag ihnen, dass ich lebe« sagt, den wir über Naâma Asfari und die Gruppe von Gdeim Izik gedreht haben: »Wie kann man in Ruhe Recht sprechen, wenn um den Raum herum Militärs stehen?« Außerdem mussten wir unsere Handys draußen lassen, und die Familien durften den Raum nicht betreten. Die Angehörigen der Opfer waren hingegen da. Kurzum, die sahrauischen Gefangenen wurden mit zwei Ausnahmen, die freigelassen wurden, zu Strafen zwischen 20 Jahren und lebenslänglicher Haft verurteilt.
Wie kam es dann zu dem zweiten Prozess?
Wir haben angefangen zu kämpfen, um Gerechtigkeit zu fordern, insbesondere mit der Vereinigung der Christen für die Abschaffung der Folter, ACAT. Und wir haben eine Klage vor dem UN-Komitee gegen Folter, dem CAT, eingereicht. Das war die Wahl von Hélène Legeay von ACAT. Außerdem reichte sie in Frankreich eine Klage wegen Folter gegen Abdellatif Hammouchi ein, den Direktor des marokkanischen Geheimdienstes DST, da mein Mann mehrere Tage in den Händen des DST gefoltert worden war.
Diese Anzeige führte zu einem diplomatischen Zwischenfall. Denn Hammouchi befand sich gerade in Frankreich. Die Richterin forderte also, ihn in der Residenz des marokkanischen Botschafters in Frankreich abzuholen, um ihn zu verhören. Das verhinderte ein Anruf des marokkanischen Königs beim damaligen Präsidenten François Hollande. Aus Rache hat dann Marokko unter anderem die gesamte Zusammenarbeit mit Frankreich im Rechtsbereich ein Jahr lang ausgesetzt. Erst als Hollande schließlich Hammouchi die Ehrenlegion verlieh (»Les Insignes d’Officier de la Legion d’honneur« ist die höchste Auszeichnung des französischen Staates, jW), beruhigte sich die Situation wieder.
2016 begann dann der zweite Prozess, aber er war nicht besser.
Er war sogar schlimmer. Es war im Juli, als ich davon erfuhr, dass es einen neuen Prozess geben würde, obwohl es bei Militärgerichten im Grunde keine Berufung gibt. Marokko wusste aber zu jenem Zeitpunkt, dass es eine Verurteilung seitens der UN-Komitees gegen Folter riskierte. Und so wollte man guten Willen zeigen.

Es war eine Zeit, in der Marokko noch das Bedürfnis hatte, sein Image zu pflegen und der Welt zu beweisen, dass es über eine gute Justiz verfügt. Doch die Gefangenen selbst haben das verhindert, indem sie beschlossen, nicht mehr vor Gericht zu erscheinen, da sie eine solche Maskerade nicht mehr mitmachen wollten. Am Ende ließ ein wütender Vorsitzender die französischen Anwälte mit Gewalt aus dem Gerichtssaal entfernen.
Aber das Verfahren vor dem CAT war erfolgreich?
Tatsächlich wurde Marokko im Herbst 2016 wegen Folter verurteilt. Es war überhaupt das erste Mal, dass der UN-Mechanismus gegen Marokko angewandt wurde. Das haben wir fortgesetzt, und es gab weitere Verurteilungen, und es gibt zehn neue Klagen, die seit 2022 eingereicht wurden und kommendes Jahr beschieden werden sollen. Auch hat die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Verhaftungen erst 2023 die Freilassung aller sahrauischen politischen Gefangenen verlangt. Es haben mittlerweile auch Marokkaner den Klageweg in Genf beschritten, etwa Journalisten. Sie haben anscheinend ihre Angst verloren.
Hat denn das Urteil des CAT einen Einfluss gehabt auf den Prozess?
Wir hatten im November beschlossen, ein Team von französischen Anwälten zu entsenden, zur Verteidigung der Gefangenen, nicht nur als Beobachter. Der Prozess begann am 26. Dezember 2016, also Weihnachten, und auf arabisch, obwohl es in Marokko viele Verfahren gibt, die auf französisch geführt werden. Die Übersetzung ermöglichte es dem Gericht, Begriffe wie Folter, Kolonisierung, besetzte Gebiete oder Besatzungsmacht, wie sie ansonsten für Palästina, aber nicht für die Westsahara verwendet werden, zu unterdrücken. Es gab sieben Gerichtsverhandlungen, die neun Monate dauerten. Das war, um uns zu erschöpfen. Jedesmal mussten wir die Reise bezahlen, teure Hotels.
Im Zusammenhang mit dem Urteil des CAT war eine Wendung interessant: Als die Marokkaner nämlich einem medizinischen Gutachten über die Gefangenen zustimmten, mit dem geklärt werden sollte, ob sie gefoltert worden waren oder nicht. Naâma lehnte ab, aber es gab andere, die akzeptierten, auch wenn sie unter entwürdigen Bedingungen im Beisein der Wärter befragt wurden. Die Marokkaner konnten angeblich nichts entdecken, aber dann wurden die Berichte an spanische und schwedische Gerichtsmediziner geschickt, die definitiv Folterspuren bestätigten, etwa Zigarettenverbrennungen, und dann gab es auch noch diejenigen, die vergewaltigt worden waren. Doch trotz des Befunds wurden die Gefangenen zu denselben Strafen verurteilt wie beim ersten Prozess, wenn auch wiederum zwei freigelassen wurden.
Man muss dabei daran erinnern, dass es damals auch die Proteste im Rif (Gebirgskette von etwa 350 Kilometern Länge mit einer Geschichte von Berber-Aufständen gegen Fremdherrschaft, jW) gab. Sie waren völlig friedlich. Auch sie wurden hart bestraft. Wohl, um zu zeigen, dass es sich nicht lohnt, gegen den König zu rebellieren. Die Gruppe von Gdeim Izik wurde zudem auseinandergerissen und auf verschiedene Gefängnisse verteilt, alle in Marokko. Dabei war es eine ihrer Hauptforderungen, in die Westsahara oder zumindest näher zu ihren Familien verlegt zu werden.
Und Sie erhielten Einreiseverbot …
Als ich im Oktober 2016 ankam, um wie immer meinen Mann zu besuchen, wurde ich zum ersten Mal am Flughafen festgehalten und musste am nächsten Tag wieder zurückfliegen. Die wahrscheinlichste Erklärung ist für mich, dass es daran lag, dass wir damals den Film über meinen Mann herausgebracht hatten. Erst danach erfuhren wir, dass der Prozess im Dezember wiederholt würde. Im Februar 2017 habe ich dann erneut versucht einzureisen, wieder vergeblich. Anfang März flog ich dann mit drei Anwälten des Prozesses los. Sie kamen durch, aber ich nicht, daher konnte ich auch nicht an der Verhandlung teilnehmen. So habe ich es erst am 17. April 2018 wieder versucht. Da habe ich gesagt, dass ich, wenn ich wieder abgeschoben werde, in einen unbefristeten Hungerstreik treten würde. Am Tag nach meiner erzwungenen Rückkehr habe ich im Rathaus von Ivry-sur-Seine die Protestaktion begonnen. Man hat mir ein Büro gegeben, und sie hat ganze 30 Tage gedauert.
Am 15. Mai bekam dann Jean-Paul Lecoq die Erlaubnis, in der Nationalversammlung eine mündliche Anfrage zu stellen. Es ging um mich. Er sagte Außenminister Jean-Yves Le Drian, dass ich meinen Hungerstreik unter der Bedingung beenden wolle, dass er mir garantiere, meinen Mann besuchen zu können. Le Drian antwortete: »Wir kennen Frau Mangin gut. Wir werden tun, was wir können.« Es vergingen einige Monate, in denen ich durch ein Gespräch mit der Deutschen Welle Marokko verärgert haben soll. Am 26. Dezember bekam ich dann einen Anruf – wieder ein 26. Dezember, also Weihnachten. Ich konnte also endlich Mitte Januar nach Marokko reisen. Mein Mann war überrascht. Alles andere lief jedoch sehr schlecht. Ich wurde beschattet wie nie zuvor. Am Ende wurde mir vorgeworfen, ich hätte mein Wort gebrochen, niemanden zu treffen. Aber wen habe ich gesehen? Ich war zur AMDH gegangen, die aber keine verbotene Vereinigung ist.
Im Juli 2019 wollte ich wieder hin, wieder wies man mich ab. So entschied ich mich nach dieser fünften Abschiebung, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Marokko einzureichen. Im November bekam ich das Urteil. Ich sei eine Störung der öffentlichen Ordnung und eine Gefahr für die innere und äußere Sicherheit des Staates. Es ist nicht so, dass ich nicht zu meinem Mann darf, ich darf nur nicht mehr nach Marokko. Ich sage immer: Wenn Naâma ein Drogenhändler oder Pädophiler wäre, dann hätte ich das Recht, ihn zu besuchen. Aber weil er ein sahrauischer Widerstandskämpfer ist, habe ich kein Recht dazu. Das ist es, was ich als koloniale Rache bezeichne. Deshalb dieser Marsch, den wir jetzt machen.
Glauben Sie, dass Sie Erfolg haben werden? Nicht nur nach Marokko zu gelangen, sondern auch etwas für die Gefangenen zu erreichen?
Ich glaube nicht, dass sie sie freilassen werden. Es sei denn, es gibt wirklich politischen Druck. Warum hat Emmanuel Macron nicht gesagt, bevor er im vergangenen Jahr die marokkanischen Ansprüche auf die Westsahara akzeptiert hat: Ja, aber lasst die sahrauischen Geiseln frei?
Hat jemals ein französischer Präsident etwas für die Sahrauis getan?
Nein, kein einziger. Und unter den politischen Parteien sind nur die Kommunisten eine Ausnahme. Offiziell sind die Grünen für das Recht auf Selbstbestimmung. Aber sie wollen ihre jeweiligen Partner wie die Sozialisten nicht wegen der Sahrauis ärgern. Macrons Brief zur Westsahara vom 29. Juli, zu dem sie dann Stellung bezogen haben, wurde in Frankreich in der Presse viel diskutiert. Über die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Gültigkeit der Fischerei- und Handelsverträge zwischen der EU und Marokko Anfang Oktober wurde hingegen überhaupt nicht berichtet. Aber es gibt zahlreiche Artikel und auch Demonstrationen gegen Algerien wegen der fünfjährigen Haftstrafe für den Schriftsteller Boualem Sansal. Doch wie kann man den Fall Sansal verstehen, ohne über die Westsahara zu sprechen?
Sansal sagte gegenüber dem rechten Magazin Frontières, dass der Westen Algeriens, historisch gesehen, zu Marokko gehörte, und dass Algerien als Land vor der Kolonisierung nicht existierte. Er sprach also der französischen Rechten und Marokko nach dem Mund.
Am Ende hat es auch den Emir Abdelkader nicht gegeben! Aber die Algerier werden sich niemals vor Frankreich beugen. Sie können sogar das Gas abstellen. Wir haben hier zwei Minister, Bruno Retailleau und Gérald Darmanin, das ist wirklich die extreme Rechte. Jordan Bardella war in Israel auf einer Antisemitismuskonferenz. Es ist wie mit Donald Trumps Postwahrheit. Le Pens Erbe, der nach Israel geht und mit offenen Armen empfangen wird, das ist schon seltsam.
Wie sah denn die Unterstützung für den Marsch in Frankreich aus? Gibt es viele Westsahara-Gruppen?
Anders als in Spanien sind Solidaritätsgruppen für die Westsahara in Frankreich selten. Wir haben für den Marsch Stationen im Westen gewählt, weil es dort sahrauische Gemeinschaften gibt, sie sind wegen der Saisonarbeit in der Landwirtschaft entstanden. Ich habe mich auf Organisationen wie ACAT und CCFD gestützt, die Kommunistische Partei, die Kommunistische Jugend, die Menschenrechtsliga, die Bewegung für den Widerstand und die Freundschaft zwischen den Völkern gegen Rassismus und Völkerfreundschaft, die Gewerkschaft CGT – das sind gewissermaßen meine Verwandten. Wir haben für jede Etappe ein lokales Kollektiv gegründet, um das Programm mit Filmen, Workshops, Pressekonferenzen, Treffen mit Abgeordneten zu erarbeiten. Auch die Polisario-Front unterstützt den Marsch.
Nicht zuletzt haben wir viele Informationen über die Gefangenen in den sozialen Netzwerken veröffentlicht. Denn das Ziel der Kolonialisierung ist es, ein ganzes Volk und insbesondere die Gefangenen unsichtbar zu machen, als würden sie nicht existieren, als hätten sie kein Gesicht, als hätten sie keine Namen. So haben wir große Tafeln mit Porträts von jedem und Angaben zu seinem Beruf, dem Strafmaß und dem Aufenthalt angefertigt. Wenn wir also in den Städten marschieren, halten wir diese Bilder hoch und zeigen sie. Denn dies ist eines der Ziele des Marsches, die Gefangenen sichtbar zu machen.
Claude Mangin-Asfari ist eine französische Lehrerin und unermüdliche Aktivistin für das Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung. Über ihren Mann Naâma Asfari, mit dem sie seit 2003 verheiratet ist, hat sie auch den Dokumentarfilm »Dis-leur que j‘existe« (2016) gedreht.
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