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Klage gegen Kirche: Forderung abgewiesen
Essen. Im Schmerzensgeldprozess eines 56jährigen gegen die katholische Kirche hat das Landgericht Essen am Freitag die Forderung nach einer Zahlung von mindestens 300.000 Euro zurückgewiesen. Laut Urteil steht für die 16. Kammer zwar fest, dass sexualisierte Gewalt durch einen Kaplan im Jahr 1979 wie geschildert stattgefunden hat. Allerdings habe das Bistum Essen bereits Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro an den Kläger gezahlt. Ein weiterer Anspruch bestehe nicht. Das bislang ausgezahlte Schmerzensgeld sei angemessen. Dabei habe das Gericht bereits berücksichtigt, dass der Kläger in seinem privaten und beruflichen Leben erheblich eingeschränkt sei. (dpa/jW)
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