Zum Inhalt der Seite

Klage gegen Kirche: Forderung abgewiesen

Essen. Im Schmerzensgeldprozess eines 56jährigen gegen die katholische Kirche hat das Landgericht Essen am Freitag die Forderung nach einer Zahlung von mindestens 300.000 Euro zurückgewiesen. Laut Urteil steht für die 16. Kammer zwar fest, dass sexualisierte Gewalt durch einen Kaplan im Jahr 1979 wie geschildert stattgefunden hat. Allerdings habe das Bistum Essen bereits Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro an den Kläger gezahlt. Ein weiterer Anspruch bestehe nicht. Das bislang ausgezahlte Schmerzensgeld sei angemessen. Dabei habe das Gericht bereits berücksichtigt, dass der Kläger in seinem privaten und beruflichen Leben erheblich eingeschränkt sei. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.04.2025, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!