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Urteil: LNG-Terminal in Stade darf gebaut werden

Leipzig. Das Flüssiggasterminal in Stade darf gebaut werden und in Betrieb gehen. Die Genehmigung dafür sei nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Eine Klage des niedersächsischen Landesverbands der Umweltvereinigung BUND hatte keinen Erfolg (Az. 7 A 3.24). Das LNG-Landterminal in Stade wird vom Unternehmen Hanseatic Energy Hub (HEH) gebaut. Es soll 2027 in Betrieb gehen. Die Genehmigung ist bis 2043 befristet. Die Umweltschützer argumentierten unter anderem damit, dass es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf für einen so langen Betrieb mit Erdgas gebe und dass die Frist nicht mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz zu vereinbaren sei. Außerdem sei die Sicherheit der Anlage nicht garantiert und Naturschutzrecht werde verletzt. Den Argumenten folgte das Gericht aber nicht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2025, Seite 1, Inland

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