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Aus: Ausgabe vom 24.05.2024, Seite 5 / Inland
Arbeitsbedingungen an der FU Berlin

Gewerkschafter wehrt sich

Verdi-Betriebsgruppenvorstand an FU Berlin geht gegen Abmahnung vor
Von David Maiwald
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Der Verdi-Aktive sieht sein Grundrecht auf Koalitionsfreiheit durch die disziplinarische Maßnahme des FU-Präsidiums verletzt

»Wir verurteilen (…) den Einschüchterungsversuch gegenüber unseren Kolleg*innen und fordern das Präsidium auf, die Abmahnungen zurückzunehmen«, heißt es in einer Mitteilung der Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin (FU). Die Mitteilung bezieht sich auf die Klage eines ihrer Vorstandsmitglieder, das sich aktuell vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen seine Abmahnung wehrt. Ob die Abmahnung sein Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verletzt, wurde dort im Gütetermin am Donnerstag nicht geklärt. Dazu werde ein Kammertermin im Dezember anberaumt, erklärte der Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler Reinhold Niemerg gegenüber jW.

Nach Veröffentlichung eines Aufrufs der Verdi-Betriebsgruppe Ende Januar wurden nach jW-Informationen mindestens vier FU-Beschäftigte vom Präsidium abgemahnt. Der Artikel mit dem Titel »Gegen AfD und die Abschiebe- und Kürzungspolitik der Ampelregierung« hatte zur Teilnahme am Aktionstag gegen rechts Anfang Februar aufgerufen und darin auch Sozialkürzungen und Aufrüstung durch die Ampel kritisiert. Dass rechtes Gedankengut »am besten in einem solchen Klima der Prekarität« wachse, hatte die Betriebsgruppe auf ihre Arbeitsumgebung an der FU angewandt: »Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss. Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist.«

Der Betriebsgruppenvorstand habe seinen »Dienstgeber« dadurch »öffentlich beschuldigt«, »aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse zu bekämpfen, als ›gewerkschaftsfeindlicher‹ Arbeitgeber der AfD und der politischen Rechten den Weg zu bereiten, gar den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD als solche zu fördern«, hieß es in der Abmahnung. Das Präsidium erklärte darin, FU-Beschäftigte unterlägen »insbesondere« als solche des öffentlichen Dienstes »einer besonderen Treue- und Loyalitätspflicht«, weshalb »ehrverletzende Kritik« zu unterlassen sei. Die Vorwürfe der Gewerkschafter seien »offensichtlich unzutreffend« und verließen »jegliche sachliche, von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik«, behauptete das Präsidium.

Ein rechtliches Gutachten führt, »auch wenn das (…) dem Präsidium der FU nicht gefällt«, Fälle auf, in denen nicht nur gewerkschaftlich mitbestimmte Tarifverträge, sondern auch betriebliche Mitbestimmung »mehrfach verletzt wurde«, wie es darin heißt. So hätten 312 Beschäftigte der Veterinärmedizin der FU von sich aus Zeitzuschläge des Zeitraums zwischen 2021 und 2024 geltend gemacht, welche die FU »erst im Zuge einer langanhaltenden Kampagne« gezahlt habe. Reinigungskräfte – Beschäftigte der unteren Lohngruppen mit hohem Anteil an Migranten, wie das Gutachten betont, seien ausgegliedert, »damit für sie der Tarifvertrag der Länder nicht gilt und sie so finanziell schlechter gestellt sind, als wenn sie als Stammarbeitskräfte der FU bezahlt würden«.

Der Betriebsgruppenvorstand beziehe sich daher auf »wahre und unstrittige Tatsachen«, so das Gutachten. Weil die Möglichkeit für gewerkschaftliche Meinungsäußerungen durch die Abmahnung eingeschränkt sei, werde die Koalitionsfreiheit des Betriebsgruppenvorstands verletzt, heißt es daher. Der Rechtsanwalt der Gegenseite war für jW am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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