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Gegründet 1947 Sa. / So., 27. / 28. Juli 2024, Nr. 173
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Aus: Ausgabe vom 18.05.2024, Seite 16 / Aktion
LPG junge Welt eG

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Von Vorstand der Genossenschaft LPG junge Welt eG
Wir suchen 249 neue Mitglieder für die Genosssenschaft der junge
Wir suchen 249 neue Mitglieder für die Genossenschaft der jungen Welt

Die Zeiten werden härter – auch die Tageszeitung junge Welt muss sich darauf einstellen. Während gerade ganz offiziell der 75. Jahrestag des deutschen Grundgesetzes gefeiert wird, wird es ganz nebenbei – auch staatlicherseits – mit Füßen getreten. Zwar wird dort in Artikel fünf ausdrücklich festgehalten, dass jeder das Recht habe, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Am 9. Mai 2024 verweigerte die Polizei dieses Grundrecht jedoch gleich Hunderten von Besuchern des Treptower Parks anlässlich des Gedenkens an den 79. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus: Um das Gelände betreten zu können, mussten sie zuvor die junge Welt verstecken (und hoffen, dass sie bei der Taschenkontrolle nicht gefunden wird), den kontrollierenden Polizisten die Zeitung aushändigen oder vor dem Betreten die Titelseite der Zeitung herausreißen. Der Grund: Dort war das berühmte historische Foto abgedruckt, auf dem ein Sowjetsoldat die Fahne der UdSSR auf dem Berliner Reichstagsgebäude aufpflanzt. Das falle unter eine »Allgemeinverfügung«, wonach an diesem Tag niemand die sowjetische Fahne mit sich führen dürfe, der das Gelände einer Kriegsgedenkstätte betreten will. Dass es sich dabei aber nicht um eine Fahne, sondern um eine aktuelle Tageszeitung handelte, war den Handelnden dabei durchaus bewusst.

Die junge Welt wird sich nicht einschüchtern lassen und nach Wegen suchen, wie mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen solche und weitere Verletzungen des Grundgesetzes vorgegangen werden kann. Deshalb klagt der Verlag 8. Mai auch gegen die Nennung der Zeitung im Verfassungsschutzbericht des Bundes. Deshalb braucht die junge Welt auch verstärkt Unterstützung. Zum einen sind Spenden für den Prozesskostenfonds hochwillkommen (und weiterhin notwendig), zum anderen wollen wir auch unsere materielle Basis dadurch erweitern, dass wir die Genossenschaft LPG junge Welt eG, der diese Zeitung gehört, stärken. Dabei sprechen wir gerade jene Leserinnen und Leser der Zeitung an, die bisher nicht Mitglied in unserer Genossenschaft sind. Konkret wollen wir so rasch wie möglich mindestens 3.000 Mitglieder in der Genossenschaft haben, also 249 weitere hinzugewinnen. Zwar erwirtschaftet die junge Welt über ihren Verlag 8. Mai GmbH weitgehend die Mittel für die Erstellung der Zeitung, aber um alle außergewöhnlichen Investitionen meistern und Angriffe von außen abwehren zu können, brauchen wir eben eine sehr starke Genossenschaft: Mit Bankkrediten dürfen (und wollen) wir nicht rechnen.

Genossin oder Genosse in der LPG junge Welt eG kann jede natürliche Person werden (juristische wohl auch, die müssen dann aber eine natürliche als Vertreterin oder Vertreter benennen). Dazu bestätigt man, die Satzung der Genossenschaft zur Kenntnis genommen zu haben und stellt einen Aufnahmeantrag, den Sie im Internet finden können (oder in der gedruckten Zeitung links auf dieser Seite). Mitglied wird, wer mindestens einen Anteil (zu 500 Euro) zeichnet, jedes Mitglied kann maximal 50 Anteile erwerben. Wichtig: Es gibt keine Nachschusspflicht, die Haftung ist auch im schlimmsten Fall auf die gezeichneten Anteile beschränkt. Die Mitglieder erwartet als Rendite eine gut gemachte, nützliche Tageszeitung – sie sind Teil einer Gemeinschaft, die genau dies ermöglicht. Deshalb sind unsere LPG-Mitglieder die Herausgeberinnen und Herausgeber dieser Zeitung.

Die nächste Generalversammlung der Genossenschaft findet am Samstag, dem 29. Juni 2024, ab 13 Uhr in unseren Räumlichkeiten statt (zuvor gibt es die Möglichkeit, an Führungen durch die Räume der jW teilzunehmen). Dort werden wir die erste Bilanz ziehen und wollen bereits den ersten Schwung neuer Mitglieder begrüßen. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie dabei wären.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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